Die Grundsteuerreform war am Dienstagabend Thema im Neuweiler Rathaus, wo der Gemeinderat die Hebesätze neu festlegte. Foto: Thomas Fritsch

Der Gemeinderat Neuweiler passt den Hebesatz an, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform abzufedern. Trotz der Senkung können sich die Kosten für manche Eigentümer erhöhen.

Die beschlossene Grundsteuerreform zwingt viele Gemeinden, ihre Hebesätze neu festzusetzen. Durch die Systemumstellung bei der Berechnung der Grundsteuer sind die Hebesätze nicht vergleichbar zum Vorjahr. Deshalb wurde in der Gemeinderatsitzung entschieden, wie diese neu angesetzt werden.

 

Der Gemeinderat entschied mit einer Gegenstimme, die Sätze der Grundsteuer A von 495 auf 530 und den der Grundsteuer B von 410 auf 375 zu verändern. Hier wird dem Wunsch des Landes nach der sogenannten Aufkommensneutralität gefolgt. Das heißt, nach den erhobenen Daten des kommunalen Rechenzentrums ist der Hebesatz so angesetzt, dass er sich neutral auf die neue Reform auswirkt und man deren Einfluss im nächsten Jahr einschätzen kann. Bei der Gewerbesteuer wurde der Satz auf 350 festgelegt.

Die Aufkommensneutralität bedeute für die Gemeinde Neuweiler nicht, dass es zu deutlichen Verschiebungen und damit zu einer höheren beziehungsweise geringeren Grundsteuer kommen könne. Sie beziehe sich ausschließlich auf das Gesamtaufkommen der Steuer im Haushaltsjahr, heißt es in den Unterlagen.

Art der Immobilie spielt künftig keine Rolle mehr

Für die Kommunen ist die Festlegung des Hebesatzes eine der wenigen Möglichkeiten, an Einnahmen zu kommen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018, das die bisherige Regelung zur Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft hat, wird diese neu berechnet. Vor allem für die Eigentümer mit einem kleinen Haus und großem Grundstück kann diese nun erheblich in die Höhe steigen. Neben der Grundsteuer B bleibt im nennenswerten Bereich sonst eigentlich nur die Gewerbesteuer.

Die Art der Immobilie auf einem Grundstück spielt künftig keine Rolle mehr, ausschlaggebend für die Bemessung der Steuer sind Grundstücksgröße und Bodenrichtwert – also der zugemessene Wert pro Quadratmeter.

Trotz weniger Mehreinnahmen ein guter Weg

Laut Bürgermeister Martin Buchwald wird trotz der Anpassung eine „gewisse Unschärfe bleiben“. Denn bisher seien für die Berechnung noch nicht alle Grundstücke eingeflossen. Bei der Grundsteuer A seien bisher etwa 92 Prozent und bei der Grundsteuer B circa 95 Prozent zur Bewertung eingeflossen. Diese liege an der Größe von Neuweiler. Die Fläche der Kommune ist in etwa gleich groß, wie Bad Teinach und Neubulach zusammen.

Micha Stockinger stimmte gegen den Antrag, mit Blick auf die anstehenden Projekte und die dafür benötigten Finanzmittel. Der Bürgermeister stimmte ihm zu, dass Geld gebraucht werde, aber schlussendlich sei es ein guter Weg. Denn es gehe der Gemeinde bei der Grundsteuerreform nicht darum, Mehreinnahmen zu erzielen. Die Kommunen seien an die Gesetzgebung der Verfassungsorgane gebunden. Es gehe allen Gemeinderäten in ganz Baden-Württemberg so. „Die Verlierer stehen hinterher bei uns und bedanken sich“, so Buchwald.

Beschluss war notwendig

Der Beschluss war notwendig, denn die Bekanntgabe der Grundsteuerjahresbescheide setzt eine rechtswirksame Satzung voraus. Zudem ist ab dem 1. Januar 2025 in Baden-Württemberg nicht mehr das Grundsteuergesetz des Bundes, sondern das Landessteuergesetz anzuwenden.