Entlang der Talstraße gilt erneut eine Veränderungssperre. Foto: Jansen

Wie darf entlang der Talstraße gebaut werden und wie nicht? Der Gemeinderat Wildberg hat erneut über eine Veränderungssperre beraten. Was es damit auf sich hat und was das nun bedeutet.

Die Ortsdurchfahrt an der Wildberger Talstraße, beziehungsweise der Bundesstraße 463 soll auch weiterhin das historische Stadtbild erhalten. Deshalb wurde bereits 2019, 2021 und 2024 eine Veränderungssperre beschlossen. diese ist nun ausgelaufen.

 

Prinzipiell befürworteten die Gemeinderäte die erneute Veränderungssperre – allerdings ließ die lange Zeit, die diese schon besteht, dem einen oder anderen auch aufmerken. Denn die Sperre war auch für die Erstellung eines Bebauungsplans – der genaue Vorgaben für die Bauten dort machen soll – gedacht.

Bebauungsplan wurde bislang nicht aufgestellt

Der steht bis heute nicht abschließend. Denn viele Planungen sind noch nicht soweit, dass ein verbindlicher Bebauungsplan aufgestellt werden könne. Auch die Planung zum Hochwasserschutz ist noch nicht fertig, wenn sie auch seit 2021 Fortschritte gemacht hat.

Stadtrat Gerhard Ostertag merkte an, dass die Verzögerungen zwar nachvollziehbar seien, „aber es sind immerhin jetzt sieben Jahre.“ Er bat darum, die Sache so schnell wie möglich dann abzuschließen.

Ähnlich sah das Rolf Dittus von den freien Wählern. auch seine Fraktion werde zustimmen, aber: „Das ist ein sehr langer Zeitraum, da sollte man mit dem Bebauungsplan jetzt auch mal auf die Zielgerade kommen“, erklärte er. Immerhin sei die Veränderungssperre auch eine „Einschränkung für die Hausbesitzer in diesem Bereich.“ Mit dem Bebauungsplan „schaffen wir auch Klarheit für das gesamte Gebiet“, betonte er.

Bürgermeister Ulrich Bünger erklärte, dass der Bebauungsplan in diesem Fall einen gewachsenen historischen Beriech umfasse, auf dem es fast keine städtischen Grundstücke gebe. „Ich sehe keine übertriebene Not, einen Bebauungsplan jetzt zu machen“.

Er sieht die aktuelle Situation „eher als flexibles Instrument, dass man nicht zu früh Festsetzungen trifft“ und sprach sich dafür aus, die Entwicklungen der Bauvorhaben abzuwarten. Ganz bewusst wurden bislang keine konkreten Vorgaben wie Geschosshöhe oder ähnliches gemacht.

Es wurde angeregt, in der Vorlage einige Erläuterungen aufzunehmen, die die Rechtswirkung genauer darstellen. Es handle sich eben um kein Bauverbot, sondern mehr um „die freundliche Aufforderung, mit der Stadt in Kontakt zu treten“, um sich über die entsprechenden Vorstellungen in der Stadtgestaltung auszutauschen.

Veränderungssperre wird mit einer Enthaltung angenommen

Die neue Veränderungssperre wurde mit einer Enthaltung angenommen. Sie gilt nun wieder für die kommenden zwei Jahre.