Künftig sollen ab einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro 10 Prozent Strafzuschlag erhoben werden. Von 100 000 Euro an werden 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent Extraabgaben an den Staat fällig. Bisher wird generell erst ab 50 000 Euro ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben. Dies entspreche einem Vermögen von rund 10 Millionen Euro, das im Ausland liege, betonte Walter-Borjans.
Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung soll zudem auf zehn Jahre verdoppelt werden. Fällig wird auch weiterhin ein Hinterziehungszins von sechs Prozent pro Jahr. Selbstanzeigen und eine vollständige Offenlegung der Konten sind Voraussetzung, dass der Staat von strafrechtlichen Verfahren absieht.
Laut Walter-Borjans nahm die Zahl der Selbstanzeigen explosionsartig zu. In den vergangenen vier Jahren habe es bundesweit rund 70 000 solcher Anzeigen gegeben, knapp die Hälfte davon seit Anfang 2013. Insgesamt bedeutete dies über drei Milliarden Euro an Einnahmen für den Staat.
Beim größten Teil der Selbstanzeigen habe es sich um Summen von unter 25 000 Euro gehandelt, die auch künftig ohne Strafzahlung bleiben sollen. Es sei eindeutig erkennbar, dass der Ankauf von Daten-CDs zu illegalen Auslandskonten die Bereitschaft zur Selbstanzeige zunehmen ließ.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) trage das Ergebnis seiner Länderkollegen mit, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Johannes Geismann. Bis zur Sommerpause solle ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, damit die Änderungen zügig beschlossen und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten können.
Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass die Erhöhung der steuerrechtlichen Strafzahlungen noch mehr Menschen mit illegalen Auslandskonten dazu bringt, rasch ihre Steuerschulden zu begleichen. „Das ist eine goldene Brücke zurück in die Ehrlichkeit. Ohne dass er selbst ermitteln muss, bekommt der Staat auf diese Weise viele Steuern“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel.
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