Ein Mann war mit einer Schreckschusspistole in einer Weiler Bar unterwegs.
Ein Mann der sich mit einer Schreckschusspistole in einer Weiler Bar aufhielt ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und des Polizeipräsidiums Freiburg.
Der 61-Jährige, welcher eine Schreckschusspistole mit sich führte, hielt sich am Sonntag, 19 April , hielt sich ein 61-jähriger Mann in einer Bar in Friedlingen auf.
Er wurde von der Polizei vorläufig festgenommen und die Waffe beschlagnahmt. Da der 61-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, wurde die vorläufige Festnahme bis zum Folgetag angeordnet.
Der Mann wurde am darauffolgenden Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach m Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Lörrach wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Waffe wurde durch das Gericht eingezogen.
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 und folgenden der Strafprozessordnung geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe in Betracht kommt, in diesem beschleunigten Verfahren verhandelt werden. Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang. Hierdurch ist es möglich, in wesentlich kürzerer Zeit zu einem Urteil zu kommen.
Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.