Die Stadt Lahr verschickt am Freitag 20 000 Grundsteuerbescheide. Im Rathaus stellt man sich deshalb auf Ärger ein, das Personal wird aufgestockt, um die erwarteten Beschwerden entgegenzunehmen. Dabei müssen viele Bürger künftig weniger zahlen.
Bei der Verwaltung gibt man sich keinen Illusionen darüber hin, was ab Montag passieren wird. „Es wird einiges los sein, die Drähte werden heiß laufen, es werden auch viele Menschen im Rathaus auf der Matte stehen“, ahnte OB Markus Ibert bei einem Pressegespräch am Mittwoch. Hintergrund ist, dass Eigentümer ab 2025 eine neue Grundsteuer zahlen müssen, eine Reform, die bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt hat. Nun erfahren sie also, ob ihre Sorgen berechtigt waren.
Ibert betonte, dass nicht alle Steuerbescheide bereits am Samstag bei Bürgern und Unternehmen ankommen werden: Der von der Stadt beauftragte Dienstleister werde zwar alle 20 000 Grundsteuerbescheide am Freitag versenden, die Zustellung werde sich aber über mehrere Tage hinziehen. Der OB weiß, dass die Zusendungen von vielen Immobilienbesitzern mit Spannung erwartet werden, „jetzt merkt man es im Geldbeutel“.
Wer muss draufzahlen und wer kommt günstiger weg?
Zu dem Pressetermin waren auch Vertreter des Finanzamts, der Stadtverwaltung und des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr erschienen. Sie warnten zwar vor Pauschalisierungen, gaben aber doch einige Infos zu der wichtigsten Frage preis – wie hoch die finanziellen Belastungen für die Betroffenen künftig ausfallen werden. Demnach werden viele freudig überrascht sein, wenn sie ihren Grundsteuerbescheid in Händen halten: Dieter Singler, Leiter der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern bei der Stadt, sicherte zu, dass mehr als die Hälfte der 20 000 Eigentümer in Lahr künftig weniger zahlen muss. „Fast alle Eigentumswohnungen werden günstiger“, betonte er.
Für die Besitzer von Einfamilienhäusern kann es teurer werden, muss es aber nicht. So sagte Singler, dass es etwa im neuen Baugebiet Hosenmatten „keine großen Verschiebungen geben wird“. Generell gelte: Je jünger ein Haus ist, desto geringer kann die Grundsteuer ausfallen.
Wer dagegen in einem älteren Haus wohne, erbaut bis in die 1950-Jahre, das auf einem großen Grundstück steht (800 Quadratmeter aufwärts), müsse sich auf eine höhere Grundsteuer einstellen. Richtig teuer wird es für jene, die ein großes unbebautes Baugrundstück ihr eigen nennen – hier werde die Steuer kräftig ansteigen, und zwar sogar bis auf das Fünf- oder Sechsfache.
Entwarnung wurde dagegen für die Besitzer von Schrebergärten gegeben, etwa am Schutterlindenberg oder am Mietersheimer Galgenberg – für sie wird sich so gut wie nichts ändern, hieß es.
Wie wurde die neue Grundsteuer errechnet?
Die Berechnung bemisst sich in erster Linie an der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Eine wichtige Rolle spielt die Lage, Grundstücke in der Stadt werden höher bewertet als solche im ländlichen Raum.
Wer ein überwiegend zum Wohnen genutztes Grundstück besitzt, kommt besser weg als die Eigentümer unbebauter Baugrundstücke. „Die Ausnutzung des Guts Boden wird entlastet“, erklärte Ibert.
Ziel der Grundsteuerreform ist es insgesamt, für Fairness zu sorgen sowie die bisherigen Bewertungsverfahren zu vereinfachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte System 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen habe, so die Begründung.
Wie bereitet sich die Stadt auf eine mögliche Protestwelle vor?
Für die meisten Bürger und Unternehmen wird es günstiger, aber natürlich nicht für alle. Bei der Verwaltung geht man deshalb von einem „erhöhten Beratungsbedarf“ aus, wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt. Daher wird die Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern ab Montag besser besetzt sein. Dann werden vier Mitarbeiter die Anliegen von Fragestellern oder Beschwerdeführern bearbeiten, sei es persönlich, am Telefon, per E-Mail oder Post (normalerweise sind es dort eineinhalb Stellen). Das Ganze zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtkämmerei (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 13 bis 18 Uhr).
Sollten die Anfragen zu den Grundsteuerbescheiden überhand nehmen, werden weitere Mitarbeiter hinzugezogen, heißt es. Eine Zugangssteuerung am Eingang zur Stadtkämmerei soll dazu beitragen, längere Wartezeiten und Staus im Rathaus zu vermeiden. Man rechne in den ersten Tagen nach Zustellung der Bescheide mit vielen Anrufern, so die Lahrer Verwaltung. Deshalb bitte man um Verständnis, falls nicht alle Fragen sofort geklärt werden könnten. Die Mitarbeiter seien auch nach der ersten Anfragewelle noch erreichbar.
Wie können sich all jene wehren, die mehr zahlen müssen?
Der in den Bescheiden übermittelte Grundsteuerbetrag wurde errechnet, indem das Lahrer Finanzamt zunächst die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multiplizierte. Daraus hat sich der Grundstückswert ergeben. Bereits gegen die Berechnungen des Fiskus hatten indes zahlreiche Lahrer protestiert.
Martin Berger, der stellvertretende Leiter des Lahrer Finanzamts, berichtete am Mittwoch von mehr als 10 000 Einsprüchen, die man erhalten habe. Bürger, die bereits beim Lahrer Finanzamt Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, müssen nun keinen zusätzlichen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid erheben, hieß es. Habe der Einspruch beim Finanzamt Erfolg, sei die Stadt verpflichtet, ihren Grundsteuerbescheid zu ändern. Aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren bittet das Finanzamt indes darum, auf Rückfragen zum Stand der Bearbeitung der Einsprüche zu verzichten.
Wer überzeugt ist, dass sein Grundstück weniger wert ist, als im Grundsteuerbescheid zugrunde gelegt, kann ein Gutachten beim Finanzamt einreichen. In Auftrag gegeben werden kann es bei einem qualifizierten privaten Gutachter oder beim Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr. Das Gutachten muss bis Ende Juni eingereicht und vom Antragsteller selbst bezahlt werden.
Allzu große Hoffnungen, auf diesem Weg ihre Grundsteuer zu schmälern, sollten sich Grundstücksbesitzer aber wohl nicht zu machen: Die Stadtverwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass das Gutachten einen um mehr als 30 Prozent geringeren Wert des Grund und Bodens nachweisen muss, ehe die Besteuerungsgrundlage des Grundstücks geändert wird. Der Wert im Gutachten muss also deutlich vom festgelegten Bodenrichtwert abweichen.
Macht die Stadt einen Gewinn durch die Reform?
Nein, davon kann keine Rede sein. Der Gemeinderat hatte in einer Resolution 2019 beschlossen, dass die Stadt die Grundsteuer „aufkommensneutral“ umsetzen wird. Was bedeutet, dass die Einnahmen nach der Reform in etwa so hoch sind wie davor. Die entsprechenden Hebesätze, anhand derer die Grundsteuer neu berechnet wird, sind Ende 2024 beschlossen worden. Man rechne deshalb weiter mit einem jährlichen Grundsteueraufkommen von rund 8,4 Millionen Euro, heißt es aus dem Lahrer Rathaus.