VW hat den Jobsicherungsvertrag gekündigt, bei Mercedes gilt er weiter für fünf Jahre. Doch einen großen Stellenabbau kann er nicht verhindern – das zeigt die Erfahrung bei dem Stuttgarter Autobauer.
Die Kündigung des Jobsicherungsvertrags bei Volkswagen nach 30 Jahren wirft auch bei Mercedes die Frage nach der Sicherheit der Arbeitsplätze auf. Denn auch dort gilt seit 20 Jahren eine Jobsicherung für Deutschland, die noch mehr als fünf Jahre laufen soll. Doch wie sicher sind solche Vereinbarungen?
„Auch in einer Zeit der größten Transformation der Automobilbranche bietet Mercedes-Benz sichere Beschäftigung“, erklärt das Unternehmen unserer Zeitung aus Anlass der Kündigung der Verträge bei Volkswagen. Die Vereinbarung schließe „betriebsbedingte Beendigungskündigungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 aus“.
Jobstreichungen bei Mercedes-Benz sind trotzdem möglich
Die Sicherheit, die eine solche Vereinbarung vermittelt, ist allerdings trügerisch. Die Erfahrung bei Mercedes zeigt, dass sie Stellenstreichungen nicht verhindern kann. Die Vereinbarungen schützen zwar den Einzelnen vor einer betriebsbedingten Kündigung, schreiben jedoch nicht den Erhalt einer bestimmten Anzahl von Stellen fest.
Die damaligen Mercedes-Chefs Jürgen Schrempp und Dieter Zetsche gingen einen anderen Weg als VW und legten Abbauprogramme auf, bei denen den Beschäftigten großzügige Abfindungen angeboten wurden, im Extremfall bis zu 400 000 Euro.
Vor genau 20 Jahren wurde Mercedes als Vorreiter bei solchen Verträgen gefeiert – das Unternehmen schloss eine für damalige Verhältnisse sensationelle Vereinbarung mit einer Laufzeit von fast acht Jahren ab. Doch schon ein Jahr später baute Dieter Zetsche, damals noch Chef der Daimler-Chrysler-Tochtergesellschaft Mercedes, Tausende Stellen ab und bot dafür hohe Abfindungen. Ein Jahr später strich Zetsche, inzwischen zum Konzernchef aufgestiegen, weitere Tausende Stellen.
Jobsicherung über 13 Jahre bei Mercedes
Trotz der hohen Kosten legte Mercedes im Jahr 2017 eine Jobsicherung auf, die alles Bisherige in den Schatten stellte. Das Unternehmen sagte allen damals 130 000 Beschäftigten in Deutschland einen Kündigungsschutz über fast 13 Jahre zu – also bis Ende 2029. Mercedes plante damals die Ausgliederung der Nutzfahrzeugsparte mit weltweit rund 100 000 Mitarbeitern. Zehntausende mussten ihren Arbeitgeber wechseln: der heißt heute Daimler Truck und ist als eigenständiges Dax-Unternehmen an der Börse gelistet.
Die Beschäftigten profitierten dabei vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das den so genannten Betriebsübergang regelt. Laut BGB haben die Arbeitnehmer das Recht, diesem Übergang zu widersprechen und beim alten Arbeitgeber zu bleiben. Widersprechen Beschäftigte massenhaft, ist das neue Unternehmen womöglich nicht arbeitsfähig. Daher ist das alte Unternehmen faktisch darauf angewiesen, dass Betriebsrat und Gewerkschaft sich zumindest nicht gegen die Ausgründung stellen. Schon die Möglichkeit, viele Beschäftigte zum Widerspruch zu veranlassen, verschafft den Arbeitnehmervertretern ein starkes Faustpfand. Dass der Daimler-Betriebsrat sich 2017 nicht gegen den Übergang stellte, dürfte nicht zuletzt mit der langfristigen Beschäftigungssicherung zusammenhängen.
Gleichwohl macht sich der Betriebsrat Sorgen um die Zeit danach. „Die Notwendigkeit, die Arbeitsplätze abzusichern, war noch nie so groß wie heute“, sagte der Untertürkheimer Betriebsratschef Michael Häberle Ende vergangenen Jahres unserer Zeitung. Er fordert ebenso wie Gesamtbetriebsratschef Ergun Lümali, schon jetzt die Jobs für die Zeit nach 2029 abzusichern, damit nicht bis dahin weitreichende Entscheidungen über Investitionen zulasten der deutschen Standorte fallen können. Auf diese Forderung ist das Unternehmen bisher allerdings nicht eingegangen.