Im Berufungsprozess gegen einen 34-Jährigen aus einer Heuberggemeinde kommt es im Gerichtssaal zu heftigen Reaktionen. Der Mann kämpft um seinen Freispruch.
Der Angeklagte betritt den Saal des Hechinger Landgerichts mit einer schwarzen Sonnenbrille. Dieses Accessoire wird im Laufe des Verhandlungstags noch eine wichtige Rolle spielen. Er winkt der Staatsanwältin und dem psychiatrischen Sachverständigen zu. Dann dreht er sich zu den beinahe leeren Zuschauerreihen und ruft: „Ich bin da.“
Der 34-jährige Mann aus einer Heuberggemeinde hat Berufung gegen ein Urteil aus erster Instanz eingelegt. Das Amtsgericht Balingen hatte ihn wegen Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Was sein Ziel sei, will der Vorsitzende Richter Albrecht Trick zu Beginn der Verhandlung von dem Angeklagten wissen. „Ganz klar: Freispruch.“
Drohung an der Tankstelle
Der 13-fach vorbestrafte Mann soll im Frühjahr 2024 eine Frau an einer Tankstelle in Geislingen bedroht haben. Er habe ihr mit einer Kehlschnitt-Geste gedroht und sie dabei beschimpft, berichtet die Zeugin. Der Mann habe eine schwarze Sonnenbrille getragen, sein Blick sei deshalb schwer einzuordnen gewesen. Die Frau war mit ihrem Lebensgefährten auf dem Weg zu einer landwirtschaftlichen Demonstration. Nach dem Vorfall fotografierte sie den Mann und erstattete Anzeige bei der Polizei. „Ich habe auch Angst gehabt“, sagt sie vor Gericht. Sie beschreibt sein Verhalten als „sehr hibbelig“. Er habe laut Musik gehört, herumgetanzt und sei nicht nüchtern gewesen. „Ich habe euch nicht mal wahrgenommen. Es tut mir leid“, sagt der Angeklagte bei der Verhandlung.
Dann sortiert er einen Stapel vor ihm liegender DIN-A-4-Blätter und beginnt, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Er sei berühmt, schickt er vorweg. Die Leute seien neidisch auf ihn und würden Lügen erzählen. „Ich bin ihnen in allem total überlegen. Ich werde halt immer erfolgreicher.“ Ja, er sei eine Internetlegende, behauptet der 34-Jährige. An jenem Frühlingstag im März 2024 sei er „eigentlich gechillt drauf“ gewesen. Dann habe ihm jemand den Stinkefinger gezeigt. „Die Leute haben mich halt zur Weißglut gebracht.“ Daraufhin habe er mit sich selbst gesprochen und sei auf dem Gelände der Tankstelle umhergelaufen. „Ich habe sie nicht angeguckt“, sagt er in Richtung der Zeugin. Er leide unter manischen Depressionen. An besagtem Tag sei er „ein bisschen betrunken“ gewesen und habe womöglich Amphetamine eingeworfen, genau erinnere er sich nicht mehr. Wenige Wochen später kam es im Mai 2024 in einem Discounter in Geislingen zu einer weiteren Auseinandersetzung. Der Angeklagte habe zunächst versucht, einen Centbetrag zu bezahlen, berichtet der Filialleiter. Als Kartenzahlung wegen des geringen Betrags abgelehnt wurde, sei die Situation eskaliert.
Der Mann habe den Filialleiter beleidigt und bedroht („Ich mache dich fertig, du bist nicht der Erste“ und „Der Teufel soll dich holen“) und ihn schließlich zu Boden geschubst. Der Zeuge spricht von Schmerzen, die er bis heute habe, und sagt, er habe Angst vor dem Angeklagten. Dieser habe zudem gegen die Glastür getreten. Der Angeklagte behauptet hingegen, der Filialleiter habe ihn provoziert und sei ihm zu nahegekommen. Daraufhin habe er ihn nach mehrfacher Verwarnung von sich gestoßen.
Abwärtsspirale seit Pandemie
Der 34-Jährige ist bereits seit seiner Jugend mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Nach Ausbildung und einer stabileren Phase verschlechterte sich seine Situation nach eigenen Angaben während der Corona-Pandemie. Er habe seinen Job verloren und leide seitdem unter psychischen Problemen. Heute befindet er sich in therapeutischer Behandlung und konsumiert weiterhin Alkohol und Amphetamine. „Weit weg vom Zollernalbkreis. Ich will hier nicht mehr sein“, sagt er auf die Frage nach seiner Zukunft. Aus seinen Auswanderungsplänen wird vorerst nichts.
Der psychiatrische Gutachter spricht von Impulskontrollstörungen, Suchtproblematik sowie paranoiden und dissozialen Zügen. Eine erneute Straffälligkeit sei ohne konsequente Behandlung wahrscheinlich, eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erscheine jedoch fraglich. „Meines Erachtens steht er heute unter dem Einfluss von Amphetaminen.“ Während der Ausführungen des Gutachters reagiert der Angeklagte zunehmend aufgebracht, schlägt auf den Tisch und ruft: „Seh’ ich aus wie ein Junkie?“ Eine Behandlung lehnt er entschieden ab.
Urteil nach langer Verhandlung
Sieben Stunden nach Beginn der Verhandlung sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer, dass er es für wahrscheinlich halte, dass sein Mandant auf dem Tankstellengelände mit sich selbst gesprochen habe. Einen konkreten Antrag lasse er weg. Immerhin habe sein Mandant „die Karten offen auf den Tisch gelegt“. Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil der Vorinstanz im Wesentlichen für zutreffend, lehnt jedoch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ab: „Ohne eine echte Therapiemotivation macht so eine Maßnahme keinen Sinn.“
Der Angeklagte reagiert darauf wütend und bezichtigt die Staatsanwältin der Lüge. Seine Schreie hallen durch den Saal. Bei der Urteilsverkündung setzt er seine Sonnenbrille wieder auf: zehn Monate und drei Wochen Haft.