In Freiburg hat der Berufungsprozess um einen Corona-Leugner begonnen. Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Corona-Leugner muss sich wegen Volksverhetzung verantworten. Er ist gegen das Urteil aus dem Jahr 2023 in Berufung gegangen.

In Freiburg hat der Berufungsprozess gegen den Freiburger Elektroingenieur Meinrad S. begonnen. Gegen S. war im August 2022 ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung in drei Fällen ergangen, gegen den er zunächst erfolglos Einspruch eingelegt hatte. Nun wird über seine Berufung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Freiburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro in der gleichen Sache im Januar 2023 verhandelt.

 

Richter Frank Bleckmann lässt schon zu Beginn der Verhandlung durchblicken, dass die lange Dauer zwischen dem ersten Urteil und dem Berufungsverfahren den strafmildernden Sachverhalt einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfüllen könnte. Staatsanwältin Martina Wilke zieht die Berufung der Staatsanwaltschaft in der Sache zurück, eine höhere Strafe als vor dem Amtsgericht sei eh nicht zu erwarten.

Angeklagter vertritt sich selbst vor Gericht

Konkret ging es in dem Urteil gegen Meinrad S. um drei Taten, die jeweiligen Sachverhalte sind unstrittig: S. hat im März 2021 in Elzach und im Juni 2021 in Freiburg bei Demos gegen die Corona-Schutzmaßnahmen Leuchtschilder in die Höhe gehalten, auf denen Sprüche wie „Heil Impfung“ und „Impfen macht frei“ zu lesen waren. Bildlich erinnerten die Schilder an Fotos vom Tor des Konzentrationslagers Auschwitz und an NS-Flaggen. Auf seinem Telegram-Kanal hat er damals ebenfalls eine Collage veröffentlicht, mit der die Corona-Maßnahmen in der Pandemie mit dem Vorgehen des NS-Regimes gegen Menschen jüdischen Glaubens in Bezug gesetzt wurden. Damit, so das Urteil vom Januar 2023, hat S. die Gräueltaten des NS-Regimes relativiert, was dem Tatbestand der Volksverhetzung entspricht und strafbar ist.

Von dieser Lesart wollte Meinrad S., der sich im aktuellen Verfahren selbst vor Gericht vertritt, nichts wissen. Sein Denken offenbart Blicke in eine andere Welt, die von seiner Anhängerschaft im Publikum mit hochgereckten Daumen und Applaus bedacht werden: Wortgewaltig argumentiert er, in „Notwehr“ gehandelt zu haben.

Corona-Pandemie soll es nicht gegeben haben

Dass es eine Pandemie gab vor sechs Jahren, stellt er infrage, dass die Impfung „ein gefährliches Gift“ sei, das „zum Schaden der Bevölkerung bewusst“ gegen die Menschen eingesetzt worden sei, ist für ihn Fakt. Seine NS-Vergleiche? Notwendige Zuspitzungen. Das Verfahren gegen ihn? Ein politisch motivierter Prozess mit einem politisch abhängigen Richter und einer Staatsanwältin, die für ihn eine Regierungsvertreterin, eine „Regierungsanwältin“, ist.

„Wenn Sie glauben, dass wir eine Pandemie hatten und dass die Impfung dagegen hilft, sind Sie voreingenommen“, so Spitz an die beiden Schöffen gewandt, von denen er sich offen erhofft, dass sie sich auf seine Seite stellen im Prozess.

Mehr als 100 Beweisanträge vorbereitet

Über 100 Beweisanträge hat er vorbereitet, von denen allerdings im Verlauf der Beweisaufnahme schon der erste rein formal nicht den Anforderungen eines Beweisantrags entspricht. Selbst als Richter Bleckmann andeutet, dass das Verfahren in einen Freispruch münden könnte und seine Taten vielleicht doch nicht strafbar gewesen seien, besteht S. darauf, seine Anträge ins Verfahren einzuführen, „damit das im Protokoll steht.“

Im zweiten Antrag bezieht sich S. dann auf die Bibel, um zu beweisen, dass auch er im biblischen Sinne zum Stilmittel der Analogie gegriffen habe mit seinen Protestplakaten. Die weiteren Anträge müssen Gericht und Staatsanwaltschaft nun im Selbstleseverfahren durchackern. In einer Woche wird weiter verhandelt.