Schülern unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll ein Hechinger Mediziner, der gegen sein Urteil Berufung eingelegt hat. Foto: dpa/Guido Kirchner

Wegen der Ausstellung falscher Maskenatteste ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt – der Prozess muss jedoch verschoben werden.

Eigentlich hätte der Berufungsprozess gegen einen Hechinger Arzt am Landgericht schon am Montag starten sollen – jetzt wird er vielleicht erst im nächsten Jahr beginnen: Das Verfahren um den Mediziner, der unrichtige Gesundheitszeugnisse – sogenannte Maskenatteste – ausgestellt haben soll, muss verschoben werden. Wie Kristina Selig, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Hechingen auf Nachfrage mitteilt, sei die Verteidigerin des Angeklagten krank geworden und konnte so am Montag nicht im Gerichtssaal erscheinen.