Dem verletzten Mitbewohner sei mit Faustschlägen ins Gesicht die Nase gebrochen worden. Foto: © nito – stock.adobe.com

Im Dunninger Berufungsprozess fällt eine Entscheidung, jedoch anders als von den Prozessbeteiligten erwartet. Am Ende herrscht angespannte Stimmung und es wird laut im Gerichtssaal.

Zwei Bewohner eines Asylwohnheims sind vom Landgericht Rottweil in einem Berufungsverfahren, wegen schwerer Körperverletzung, zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Damit stellte sich das Schöffengericht gegen die Anträge sowohl der Verteidigung, als auch der Staatsanwaltschaft, die auf Freispruch plädiert hatten.

 

Das Urteil hat insbesondere deshalb Bedeutung, weil für die Angeklagten der Eintrag ins Strafregister entscheidend sein könnte über die Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus.

Am Boden liegend getreten?

Zu Beginn des dritten und letzten Prozesstages waren ein weiteres Mal zwei Zeugen geladen, eine Polizistin und eine Richterin des Amtsgerichts. Es ging in erster Linien darum, für mehr Klarheit in einem bisher noch unklaren Sachverhalt zu schaffen.

Während des Hauptverfahrens im Jahr 2021, soll der Geschädigte, im Laufe langer Vernehmungen seine Aussage abgeändert haben. Nachdem er anfangs wiederholt nur von Schlägen berichtet hatte, kam es plötzlich zu der Aussage: „Er sei während des Angriffs auf den Boden gerutscht und zusätzlich von den Mitbewohnern getreten worden“. Genau diesen Widerspruch wollte sich die Verteidigung der Angeklagten zunutze machen.

Bei der zweiten Zeugin, die in den Saal gerufen wurde, handelte es sich um die Richterin des Rottweiler Amtsgerichts, die das Hauptverfahren in dem Fall geleitet hatte. Von Seiten des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der beiden Verteidiger wurde versucht, die Richtern an die abgeänderte Aussage zu erinnern.

Vergebens, das alles sei zu lange her. Sie könne sich nicht mehr an die Aussage des mutmaßlichen Opfers erinnern.

Aussage gegen Aussage

Die Zeugin konnte lediglich die geschilderte Tat wiedergeben: „Der Mitbewohner kam heim, im Flur kam es zu einem Wortgefecht mit den Mitbewohnern der Asylunterkunft. Während er vom zweiten Angeklagten von hinten umklammert wurde, wird er vom ersten Angeklagten mehrfach ins Gesichts geschlagen. Er selbst bemerkte Blut im Gesicht, woraufhin die beiden Mitbewohner von ihm abließen. Der mittelschwer Verletzte rief die Polizei“.

Laut Angeklagte und Verteidigung sei der Tathergang ein anderer gewesen. Der Geschädigte sei bereits in hitziger Stimmung und angetrunken nach Hause gekommen. Er habe an die Tür des ersten Angeklagten gehämmert und zuerst geschlagen. Daraufhin habe sich der Angeklagte aus Not gewehrt, es sei zu der gebrochenen Nase des Opfers gekommen. Daraufhin sei der zweite Mitangeklagte dazwischen gegangen, um die Situation zu schlichten.

Unerwartet

Nach den Aussagen der beiden Zeuginnen wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Die Vorstrafenverzeichnisse der beiden angeklagten Männer wurden vorgelesen, darin fanden sich keine Einträge.

Abschließend trugen die Parteien ihre Plädoyers vor. Alle drei, die beiden Verteidiger und der Staatsanwalt, schlossen einstimmig ab: “Ich beantrage Freispruch und die Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse“. Das Gericht verabschiedete sich zur Beratung.

Als es um 12.30 Uhr, zur ausgemachten Urteilsverkündung, nicht weiterging, äußerten sich erste Zweifel: „Es macht mir Sorgen, dass wir doch noch so lange warten müssen, dass die doch noch einen Weg zur Verurteilung finden“, sagte die Verteidigung.

Kein Freispruch

Tatsächlich kam es anders. Die Berufung der Angeklagten lehnten der Richter und die beiden Schöffen ab. Damit hat das Urteil des Hauptverfahrens Bestand. Für die Angeklagten bedeutet das: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die kopfschüttelnde Verteidigung verließ enttäuscht und mit lautstarken Worten den Saal: „Dieses Urteil ist eine Frechheit. Dieses Urteil ist eine Schande“.