Im Dunninger Berufungsprozess fällt eine Entscheidung, jedoch anders als von den Prozessbeteiligten erwartet. Am Ende herrscht angespannte Stimmung und es wird laut im Gerichtssaal.
Zwei Bewohner eines Asylwohnheims sind vom Landgericht Rottweil in einem Berufungsverfahren, wegen schwerer Körperverletzung, zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Damit stellte sich das Schöffengericht gegen die Anträge sowohl der Verteidigung, als auch der Staatsanwaltschaft, die auf Freispruch plädiert hatten.