Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Foto: Marcel

Ein 52-Jähriger aus Rottweil, der monatelang seinen Altstädter Nachbarn in der Vogelsangstraße die Hölle heiß gemacht haben soll, versucht derzeit in einem Berufungsverfahren, sich gegen die ihm auferlegte Haftstrafe zu wehren.

Auch die von den Überwachungskameras der Nachbarn aufgenommen Videos, die vor Gericht gezeigt werden, überzeugen den Mann nicht. Man sieht ihn recht deutlich, wie er von einer gerade in Brand gesetzten Hecke oder einem in Flammen aufgehenden Mülleimer wegläuft.

 

Andere, Jugendliche, deren Namen er kenne und der Staatsanwaltschaft mitgeteilt habe, seien das gewesen, dabei bleibt er. Videos von einem Feuerwehreinsatz am Nachbarhaus, aufgenommen von einem Feuerwehrmann, auf denen er direkt in die Kamera schimpft und die Einsatzkräfte beleidigt, überzeugen ihn nicht.

Er fühlt sich im Recht, die Feuerwehr habe sich unerlaubt auf seinem Grundstück befunden. In den Videos wird er wieder und wieder ausfällig gegen einen Feuerwehrmann. Dieser forderte ihn unzählige Male auf, aus dem Weg zu gehen und die Feuerwehr ihre Arbeit machen zu lassen und dann irgendwann die Geduld verlor. „Haben Sie das gehört, Herr Vorsitzender? Er nennt mich einen Seckel!“, ruft der 52-Jährige dazwischen.

Dem Richter wird es zuviel

Als ihm der Richter klar macht, dass es durchaus das Recht der Feuerwehr sei, sich auf Privatgrundstücken aufzuhalten, wenn es brennt, und in so einem Fall auch eine herumstehende Gießkanne zu benutzen, meint der Mann: „Das hat mir noch niemand gesagt.“ Zwischendrin wird es sogar dem sonst sehr geduldigen Richter zu viel: „Sie sind der einzige, den ich kenn, der der Feuerwehr verbietet, bei einem Einsatz das Grundstück zu betreten.“

Video zeigt Angeklagten direkt vor der Tat

Ein weiteres Video hat der Sohn einer Nachbarin gedreht. Er schob nachts Wache, da es bei seiner Mutter regelmäßig brannte. Zu sehen ist ein Mann im gelben T-Shirt, der von einer Hecke wegrennt. Gleich darauf zeigt der Film einen Karton, der unter der Hecke in Flammen steht. Nein, auch das sei er nicht, beteuert der Angeklagte. Ein gelbes T-Shirt hätten schließlich viele Leute.

Gutachter diagnostizieren Persönlichkeitsstörung

Hinter der Überzeugung, selbst Opfer zu sein, obwohl augenscheinlich er selbst die Taten selbst begangen hat, scheint eine psychische Erkrankung zu stecken. Gutachter diagnostizierten ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und mangelnde Frustrationstoleranz, seine Impulskontrolle wird ebenfalls als stark eingeschränkt beschrieben. Möglicher Grund könnte die Missachtung durch den Vater sein. Dieser bezeichnete den Jüngsten seiner Kinder als „Unfall“. Auch soll er sowohl die Mutter als auch die Kinder regelmäßig verprügelt haben.

Angeklagter fühlt sich in der Opferrolle

Den Vater und später auch die Mutter pflegte der 52-Jährige bis zum Tod. Die Mutter jedoch, auch davon ist er überzeugt, sei von Ärzten „totgespritzt“ worden. Auch das bekommen Gericht und Zuschauer immer wieder zu hören. Und, dass der Staat und die Gerichte sich weigerten, hier tätig zu werden. Ebenso in all den anderen Dingen, die er angezeigt hat – offenbar ist er felsenfest davon überzeugt, selbst das Opfer zu sein, nicht seine Nachbarn und die Einsatzkräfte.

Eine ältere Nachbarin schildert schließlich, wie der 52-Jährige eines Abends zum Friedhof gegenüber lief und es kurz darauf dort brannte. Das bestätigt eine weitere Anwohnerin, mit der sie sich an dem Abend unterhielt. Man habe es blitzen sehen, wie von einem Feuerzeug, und kurz darauf hätten sie Brandgeruch wahrgenommen. Am meisten erstaunt zeigte sich die Zeugin darüber, dass der Angeklagte, trotz der Zuschauer, seelenruhig zu Werke ging. „Er muss uns gesehen haben!“ Übrigens trug der Mann laut Aussagen der Zeugin auch hier ein gelbes T-Shirt.

Wie erleichtert die Nachbarn darüber sind, dass der Mann nun im Gefängnis sitzt, zeigte die Aussage des Sohnes einer Nachbarin. „Meine Mutter kann jetzt nachts wieder schlafen“, erzählte er dem Gericht. Und er selbst auch.

Der Prozess wird am Dienstag den 11. Februar fortgesetzt und am 13. Februar könnte dann das Urteil fallen. Das auch darüber bestimmen wird, ob der 52-Jährige im Gefängnis bleibt oder in die Psychiatrie eingeliefert wird.