Der Flugsportverein Rottenburg-Horb-Eutingen muss ein Darlehen, das er zum Kauf eines neuen Flugzeugs erhielt, vorzeitig zurückzahlen. Foto: Hopp

Landgericht Tübingen schlichtet Streit zwischen Verein und ehemaligem Mitglied. "Wie in einer Familie."

Eine ehrenamtliche Fluglehrerin und ehemalige Kassiererin gewinnt vor dem Landgericht Tübingen ihren Prozess gegen den Flugsportverein Rottenburg-Horb-Eutingen. Dem Richter missfällt der Umgang des Vereins mit seinem einst sehr engagierten Mitglied.

Eutingen/Rottenburg/Horb/Tübingen - Eines macht der vorsitzende Richter in der Verhandlung vor dem Tübinger Landgericht dem anwesenden Vertreter des Flugsportvereins Rottenburg-Horb-Eutingen relativ schnell klar: "Sie gewinnen das hier nicht."

Der Verein war in Berufung gegangen, nachdem schon das Amtsgericht Rottenburg der ehemaligen Kassiererin und ehrenamtlichen Fluglehrerin des Vereins Recht gegeben hatte. Der Streitpunkt: Ein Darlehen über 5000 Euro, das die Fluglehrerin dem Verein gewährt hatte, damit ein Ultraleichtflugzeug gekauft werden konnte. Auch eine Hand voll weiterer Mitglieder liehen Geld, um das 50.000 Euro teure Fluggerät zu bezahlen. Die Kassiererin sagt vor Gericht: "Man kann nur neue Mitglieder finden, wenn der Verein attraktiv ist." Daher sei ein neues Flugzeug wichtig gewesen.

"Einer hat mir den Tod gewünscht"

Ehrenamtlich gab die Fluglehrerin den Schülern in dem Verein Unterricht, war zudem als Kassiererin tätig. Der Wendepunkt kam bei der Hauptversammlung im Frühjahr 2019. Die Kassiererin wurde vom Verein nicht entlastet, obwohl die Kasse von einem Wirtschaftsprüfer geprüft worden war. Sie habe Anfeindungen erlebt. "Einer hat mir den Tod gewünscht", sagt die Frau vor Gericht. Die Kassiererin wurde vom Verein ausgeschlossen. Daraufhin kündigte sie ihr Darlehen, das bis 2022 läuft, und forderte die Rückzahlung ihres Geldes. Der Vorstand akzeptiert die Darlehenskündigung nicht.

Der Richter am Landgericht sieht das anders: "Der Vereinsausschluss gibt die Kündigung des Darlehens 120-prozentig her." Für die Vorfälle in dem Verein zeigt er kein Verständnis. "Ich bin selbst in Vereinen. Das ist wie in einer Familienbeziehung." Es dürfe nicht so weit kommen, dass ein Verein jeden dritten Tag in der Zeitung für Schlagzeilen sorgt. Er fordert die Vereinsseite auf, sich in ihr ehemaliges Mitglied hineinzuversetzen: "Wenn die Rollen anders herum wären, würden Sie das auch so sehen." Und er rät: "Sie müssen Schadensbegrenzung betreiben."

Mit seinen Worten erreicht der Richter dann tatsächlich ein Einsehen der Vereinsvertreter. Sie nehmen die Berufung zurück. Der Streit sollte damit geschlichtet sein.