In dieser Straße soll der Angeklagte seine Nachbarn terrorisiert haben. Foto: Terkowsky

In erster Instanz wurde der Angeklagte mit Handschellen aus dem Gerichtssaal abgeführt. Er soll Nachbarn, Einsatzkräfte und Behörden wiederholt terrorisiert haben. Jetzt wird der Prozess am Landgericht Rottweil erneut aufgerollt.

Der 52-jähriger Mann aus Rottweil ist im September 2024 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er soll unter anderem mehrere Brände in seiner Nachbarschaft in der Vogelsangstraße gelegt haben und Anwohner sowie Beamte bedroht, beleidigt und regelrecht terrorisiert haben.

 

Die Vorwürfe gegen ihn umfassten zudem Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie den Missbrauch von Notrufen. Nun geht der Fall vor Gericht weiter: Ab Dienstag, 21. Januar, ab 9 Uhr, wird die Berufung des Angeklagten vor der 11. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil im Sitzungssaal 114 verhandelt.

In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es zudem, dass gegen den Angeklagten noch weitere Berufungsverfahren anhängig sind. Die Verhandlung wird vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Thomas Geiger geleitet und umfasst fünf Verhandlungstermine. Neben dem 21. Januar sind diese bestimmt auf den 28. und 30. Januar, sowie dem 11. und 13. Februar. Prozessbeginn ist jeweils um 9 Uhr.

Zahlreiche Vorwürfe und wiederholte Aggressionen

Die Liste der zu Debatte stehenden Tatvorwürfe ist lang. Der 52-Jährige soll zwischen April 2023 und Mai 2024 insgesamt 76-mal grundlos bei der Polizei angerufen und dabei Beamte bedroht und beleidigt haben. Zudem soll er während Polizeieinsätzen und Feuerwehrmaßnahmen aggressiv und gewalttätig aufgetreten sein.

Laut Anklage zählen auch die Bedrohung einer Veterinäramts-Mitarbeiterin, die Zerstörung von fremdem Eigentum und zwei Körperverletzungen – darunter gegen einen 16-Jährigen – zu den vorgeworfenen Straftaten.

Rückblick: Urteil des Amtsgerichts Rottweil

In der ersten Instanz stellte das Amtsgericht Rottweil fest, dass der Angeklagte wiederholt Nachbarn, Einsatzkräfte und andere Beteiligte massiv belästigt und bedroht hatte. Das Gericht sah die Taten als bewiesen an und stufte den Angeklagten als voll schuldfähig ein.

Laut dem Gutachter, der im September aussagte, habe der Angeklagte eine schwere „seelische Störung“. Das Amtsgericht war dennoch davon überzeugt, dass eine Freiheitsstrafe notwendig sei, da wiederholte Tatbegehungen und eine Verurteilung in der Vergangenheit keine Wirkung gezeigt hatten. Der 52-Jährige lege auch ein „rechtsstaatsfeindliches Verhalten“ an den Tag, hieß es bei der damaligen Urteilsverkündung.

Bereits während der Verhandlungen sorgte der Angeklagte durch bedrohende Äußerungen im Gerichtssaal für Aufsehen. Außerdem wurde noch während des Prozesses am Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen, da bei dem 52-Jährigen eine Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorliege, hieß es zur Begründung von der Staatsanwaltschaft.

Das beginnende Berufungsverfahren wird nun prüfen, ob das Urteil in vollem Umfang Bestand hat oder abgeändert wird. Neben einem Sachverständigen werden weitere Zeugen erwartet, um die Vorwürfe gegen den Angeklagten zu beleuchten.