Das Gericht in Rottweil. Foto: Otto

Ein 52-jähriger Mann musste sich erneut wegen vorsätzlichen Körperverletzung verantworten. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht lief anders, als er es sich gedacht hatte.

Der Mann war zuvor am 17. März 2022 vom Amtsgericht in Rottweil wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Gegen den Schuldspruch hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung fand nun am Dienstag vor dem Rottweiler Landgericht statt.