Pflegepersonal wird gebraucht – doch wer nicht geimpft ist, dem droht in letzter Konsequenz womöglich ein "Betretungsverbot" des Arbeitsplatzes. Foto: Seeger

Mitarbeiter im Krankenhaus, der Pflege, in Praxen und anderen Bereichen müssen seit 15. März geimpft sein. Das Gesundheitsamt im Kreis Rottweil ist jetzt in "Stufe eins" eingetreten, um diese Impfpflicht umzusetzen.

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Kreis Rottweil - Der Stichtag für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist längst vorbei – das Gesundheitsamt hat jetzt die Mammutaufgabe, diese umzusetzen. 400 Meldungen über nicht immunisierte Mitarbeiter seien beim Gesundheitsamt eingegangen, so Leiter Heinz-Joachim Adam am Mittwoch. Nun habe man in der Stufe ein alle angeschrieben und zur Vorlage der entsprechenden Nachweise aufgefordert – mit Frist Mitte April. Von den betroffenen Mitarbeitern kämen 181 auf der Pflege, 119 aus dem Krankenhausbereich und 100 Mitarbeiter aus Praxen.

Betroffene teilweise verärgert

Der Inhalt des Schreibens, so hat unsere Redaktion von betroffenen Mitarbeitern erfahren, kommt teilweise allerdings gar nicht gut an. So werde gleich mit einem satten Bußgeld gedroht, falls man der Aufforderung nicht nachkommt, die Nachweise über den Impfstatus fristgerecht einzureichen. "So geht man also mit dem Personal in der Pflege um", so eine Reaktion.

Immerhin: Laut Adam habe man bislang schon von 30 Betroffenen die Rückmeldung erhalten, dass sie einen Genesenennachweis einreichen werden, weitere 30 hätten erklärt, sich impfen zu wollen.

Komplexe Aufgabe

Landrat Wolf-Rüdiger Michel hatte schon im Vorfeld angekündigt, dass die Umsetzung der Impfpflicht, nicht so einfach zu machen sei. Die Prüfung der Fälle vom ungeimpften Mitarbeitern, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, sei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überaus komplex. Zum einen gehe es um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit – auch jener, die als Patienten in eine Einrichtung kommen –, zum anderen um das Grundrecht der Berufsfreiheit.

Pflegepersonal wird gebraucht

Wenn die Mitarbeiter arbeiten wollen, ihnen aber dann vom Gesundheitsamt womöglich ein Betretungsverbot des Arbeitsplatzes auferlegt werden soll, sei das "nicht so einfach, wie man sich das in der Berliner Blase vorstellt", so Michel bei einem Pressegespräch. "Über Grundrechte kann man aber nicht einfach hopplahopp entscheiden." Letztlich müsse man auch die Funktionstüchtigkeit der Einrichtungen bei den Entscheidungen im Blick haben – ein Faktor, der angesichts der Vielzahl der Meldungen im Kreis Rottweil eine nicht unerhebliche Rolle spielen dürfte.