Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.
Berlin - Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.