Ein von der Staatsanwaltschaft Lörrach beauftragter Gutachter schließt technische Mängel als Ursache für den folgenschweren Busunfall im Weiler Stadtzentrum aus.
Es gibt neue Erkenntnisse zu der Ursache des Busunfalls in Weil am Rhein, bei dem eine Frau ums Leben gekommen ist.
Durch den von der Staatsanwaltschaft Lörrach beauftragten Sachverständigen wurde inzwischen ein vorläufiges Gutachten vorgelegt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Lörrach auf Nachfrage mit.
Bei dem Busunfall mitten im Stadtzentrum, nahe der Friedensbrücke in Weil am Rhein, kam am 8. November des zurückliegenden Jahres eine 34-jährige Frau aus der Schweiz ums Leben. Mehrere Personen wurden verletzt. Auch ein Kind wurde vom Bus erfasst und schwer verletzt.
Sechs Stunden lang waren Einsatzkräfte – Rettungskräfte, Notarzt, DRK, Feuerwehr und Polizei – an der Unfallstelle auf der Hauptstraße zwischen den Einkaufscentern Dreiländergalerie und Einkauf-Insel im Einsatz.
Keine technischen Mängel
Die Prüfung des Sachverständigen umfasste insbesondere die technische Untersuchung des an dem Unfallgeschehen beteiligten Linienbusses.
Nach dem Ergebnis der technischen Untersuchung konnten an dem Fahrzeug keine Mängel festgestellt werden, die als Unfallursache in Betracht kommen, führt Michael Jahn, Sprecher der Staatsanwaltschaft, aus.
Insbesondere seien die Bremsanlage und deren Bedien-Einrichtungen durch den Sachverständigen als mängelfrei beschrieben worden.
Ins Schleudern geraten
Nach dem folgenschweren Busunfall hatte sich schnell die Frage nach der Ursache dafür gestellt, dass der Bus zwischen Schlaufenkreisel und Friedensbrücke ins Schleudern geraten und dabei auf die Bürgersteige rechts und links aufgefahren war.
Sechs Autos wurden dabei beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Die Feuerwehr musste später die dabei ausgetretenen Kraftstoffreste beseitigen.
Augen richten sich auf die Fahrerin
Mehrere Menschen brachten sich rennend in Sicherheit vor dem aus der Spur geratenen Fahrzeug.
Neben einem technischen Defekt war kurz nach dem Unfall von der Polizei auch ein Bedienfehler der Busfahrerin als mögliche Ursache genannt worden.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Das endgültige Gutachten stehe derzeit noch aus, informiert die Staatsanwaltschaft. Eine Abschlussentscheidung liege noch nicht vor.
Bis zum Vorliegen einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung, betont der Sprecher der Staatsanwaltschaft.