Neubulach plant, die Reform umzusetzen, ohne dadurch mehr Einnahmen zu bekommen. Doch die Zahlen der Stadt decken sich nicht mit dem Hebesatz-Rechner, der auf der Internetseite des Landesfinanzministerium zu finden ist. Das habe einen einfach Grund, erklärt Bürgermeisterin Petra Schupp.
Landauf, landab debattieren dieser Tage die Politiker der Städten und Gemeinden über die Grundsteuer. Deren Reform soll zum 1. Januar 2025 greifen.
Vorab gilt es jedoch, über den Hebesatz zu beschließen. Das ist das Vorrecht der Kommunen – und zugleich handelt es sich dabei um eine der wenigen Möglichkeiten, durch die Städte und Gemeinden an höhere Einnahmen gelangen können.
Neben der Grundsteuer B bleibt im nennenswerten Bereich sonst eigentlich nur die Gewerbesteuer.
Ohne ein Plus in der Kasse
Die Stadt Neubulach will den Hebesatz indes so anpassen, dass sich durch die Reform keine höheren Einnahmen ergeben.
Obgleich die Stadt damit dem Ansinnen des Landes nachkommt, die Reform „aufkommensneutral“, also ohne ein Plus in der Kasse umzusetzen, ärgerte Schupp – wie viele andere Rathauschefs – sich darüber, dass das Land hier versuche, sich einzumischen.
„Das ist unsere Zuständigkeit und Hoheit“, unterstrich die Bürgermeisterin. Darüber hinaus seien die Kommunen ohnehin bemüht, ihre Bürger möglichst wenig zu belasten. Dazu brauche es keinen Fingerzeig des Landes.
Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Neubulach bei 500 Prozent. Um hier wie bisher weiterhin rund 1,1 Millionen Euro einzunehmen und damit einkommensneutral zu bleiben, müsste der Satz auf 466 Prozent gesenkt werden. Da das aber eine „Fantasiezahl“ sei, so Schupp, schlug die Verwaltung 460 Prozent vor.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (400 Prozent) und die Gewerbesteuer (370) sollen unverändert bleiben.
Bandbreite von 392 bis 432 Prozent
Wer einen Blick in das sogenannte Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums wirft, oder das bereits getan hat, dürfte nun aber feststellen: Die Zahlen decken sich nicht.
Dieses Register stellt das Land zur Verfügung, damit Steuerpflichtige abfragen können, in welchem Bereich der Hebesatz ihrer Kommune künftig liegen dürfte, um einkommensneutral zu bleiben.
Für Neubulach wird darin eine Bandbreite von 392 bis 432 Prozent angegeben.
Wie Schupp mit einem ironischen Anklang bemerkte, habe es sich die Stadt aber erlaubt, selbst zu berechnen – und sei auf 460 gekommen. Einer der Gründe für diese Diskrepanz: Das Land habe veraltete Messbeträge aus dem Jahr 2022 herangezogen.
Das Ministerium betont auf seiner Internetseite indes selbst ausdrücklich, dass es sich um „eine unverbindliche Angabe handelt“.
„Das führt natürlich zu sozialen Härten“
Dass die Stadt nun insgesamt durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen generiert, bedeutet unterdessen nicht, dass sich der Betrag nicht für den Einzelnen ändert. „Das führt natürlich zu sozialen Härten“, bedauerte die Bürgermeisterin.
Es gebe „große Verlierer“; vor allem, weil der Wert des Gebäudes künftig irrelevant ist. Stattdessen entscheiden fast ausschließlich die Größe und die Lage eines Grundstücks.
Schupps Amtskollege aus Bad Teinach-Zavelstein, Bürgermeister Markus Wendel, hatte vor Kurzem von besonders drastischen Beispielen berichtet, bei denen manche ab 2025 den zehnfachen Betrag bezahlen müssen.
Wendel hatte aber auch betont, dass die Kommunen daran nur wenig ändern könnten – denn der Hebesatz könne die teils massiven Steigerungen selbst bei deutlichen Senkungen nur relativ gering einfangen.
Auf die Grundsteuer C will Neubulach übrigens vorerst verzichten. Das erklärte Schupp auf Nachfrage von Helmut Carstens (UGL). Carstens hatte grundsätzlich wissen wollen, ob darüber bereits beraten worden sei.
Die Grundsteuer C, so erklärte Schupp, soll der Theorie nach eine regulatorische Wirkung entfalten und die sogenannten „Enkelgrundstücke“ an den Markt bringen – indem die Grundsteuer so hoch angesetzt wird, dass es unattraktiv werden soll, diese unbebaut zu lassen.
Möglich sei das aber nur bei Grundstücken, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden.
Kritiker sind skeptisch
Das Finanzministerium erhofft sich, dadurch mehr Wohnraum schaffen zu können. Kritiker sind allerdings skeptisch und befürchten, dass stattdessen Investoren abgeschreckt und der Wohnungsbau weiter gehemmt werden. Darüber hinaus könnten Preise für Baugrundstücke und Mieten werden weiter steigen, ohne dass mehr Wohnraum geschaffen würde. Das berichtete der „Focus“ im Sommer dieses Jahres.
Im Kreis Calw, so erklärte die Bürgermeisterin, habe ihres Wissen auch bislang noch keine Kommune diese Steuer eingeführt. Man könne es aber mal proberechnen.
Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig für die Hebesatz-Vorschläge der Verwaltung.