Am Mittwoch beschäftigt sich der Bad Herrenalber Gemeinderat mit den Benutzungsordnungen für die Hallen. Foto: Kugel

Der Bad Herrenalber Gemeinderat beschäftigt sich in der Sitzung am Mittwoch, 26. Januar, auch mit den Benutzungsordnungen für die Hallen. Die Stadträte beraten über die Anpassung der Gebühren.

Bad Herrenalb - Die Stadt Bad Herrenalb unterhält zwei Sporthallen in der Kernstadt, die Festhalle in Bernbach, das Waldkurhaus in Rotensol und die Bronnenwiesenhalle in Neusatz. Die Räumlichkeiten werden an Dritte zur Nutzung für private Zwecke sowie an die örtlichen Vereine vermietet. Die Kostendeckungsgrade für die Einrichtungen in den Ortsteilen sind dem Vorbericht zum Haushaltsplan zu entnehmen. Die Planwerte liegen, so die Stadtverwaltung, zwischen zehn und 30 Prozent. Wegen der schwierigen Haushaltslage seien sämtlichen Produkte unter die Lupe genommen worden.

Verursacherprinzip anwenden

Die Verwaltung sei zum Ergebnis gekommen, dass die Benutzungsgebühren für die Einrichtungen angepasst werden sollten. Die Gemeindeordnung schreibe vor, das Verursacherprinzip anzuwenden. Das heiße: Die Gebühren seien zuerst beim jeweiligen Nutzer zu erheben, erst anschließend "kommt die Tragung durch die Allgemeinheit in Betracht". Auch das Regierungspräsidium erwarte für die Gewährung von Zuschüssen, dass die Stadtverwaltung realisierbare kostendeckende Gebühren erhebe und einen nach Gemeindeordnung vorgeschriebenen ausgeglichenen Haushalt aufstelle.

Kostendeckende Gebühr

Wenn es um die Erhöhung der Benutzungsgebühren bei privater Vermietung gehe, werde grundsätzlich mindestens die kostendeckende Gebühr angestrebt. "Die Marktsituation darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die Gebühren sind so anzuheben, dass die Vermarkung noch realisierbar bleibt (keine Mondpreise)", steht des Weiteren in der Sitzungsvorlage. Die Aufstellung der aktuellen Tagesgebühren sind einer Anlage zu entnehmen, ebenso wie die kostendeckende Gebühr und der Vorschlag der Verwaltung.

Unter "Erhöhung der Benutzungsgebühren bei Überlassung an die örtlichen Vereine" ist Folgendes zu lesen: "Die Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben. Dementsprechend ist die Vereinsförderung unbestritten fortzuführen." Aufgrund der Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, den finanziellen Anteil der Vereine für die Nutzung der Hallen anzupassen. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2019 habe die Förderung der Vereine durch das Überlassen der Hallen circa 130 000 Euro ausgemacht, "zusätzlich kommt die Vereinsförderung durch die Gewährung der Zuschüsse zu Investitionen und Zuschüsse für die Mitglieder".

In der Sitzung soll der Gemeinderat über die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Vermietung der Einrichtungen und über die Anpassung der Gebühren beraten.

Neue Belatung: rund 12 750 Euro

Aktuell beläuft sich die Belastung der Vereine, so die Verwaltung, auf rund 6375 Euro. Nach Anpassung beziehungsweise Vorschlag der Verwaltung sind es unterm Strich etwa 12 750 Euro. Beispielsweise betrage aktuell die Stundenmiete für Vereine bei der Sporthalle Dobeltal drei Euro. Der Vorschlag der Verwaltung lautet jetzt: sechs Euro. Kostendeckend wären es 23,48 Euro. Bei der privaten Vermietung seien es bei dieser Halle derzeit im Winter 100 Euro pro Tag, laut Verwaltung sollen künftig 150 Euro dafür bezahlt werden. Um kostendeckend zu sein, müssten circa 188 Euro verlangt werden.

Bei einer privaten Vermietung des Waldkurhauses sind momentan 350 Euro zu zahlen, der Vorschlag der Verwaltung lautet hier 500 Euro – kostendeckend seien ungefähr 625 Euro.