Politiker müssen sich mehr anhören als andere Zeitgenossen. Ein Paragraf im Strafgesetzbuch soll sie schützen. Er wird höchst unterschiedlich angewendet.
Es ist nun auch schon wieder ein paar Tage her, dass sich Robert Habeck gegen die Zuschreibung „Schwachkopf“ im sozialen Netzwerk X zur Wehr gesetzt hat. Aber noch immer tönt die Kritik am Wirtschaftsminister der Grünen. Erst Recht, nachdem Ermittler in Folge seines Strafantrag wegen Beleidigung beim Tatverdächtigen eine Hausdurchsuchung eingeleitet hatten. Dabei kann Habeck da gar nichts dafür. Wie die Behörden nach einer Anzeige vorgehen, liegt nicht in den Händen des Anzeigeerstatters, auch dann nicht, wenn der dem Bundeskabinett angehört. Grund für eine Anzeige besteht jedoch allemal: Weil Politiker und Personen des öffentlichen Lebens immer häufiger böse verbal abgegrätscht werden, hat der Gesetzgeber vor knapp vier Jahren den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch eingeführt. Der sanktioniert explizit die Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“.
Vorgehen bleibt vorbehalten
In Baden-Württemberg hält sich die Landesregierung mit Anzeigen auf dieser Grundlage allerdings merklich zurück – auch wenn es immer wieder Anlass dazu gäbe. Sowohl das Wirtschafts-, Umwelt- und Bauministerium erklären unisono, keine Anzeigen erstattet zu haben. Das Kultus- und das Landwirtschaftsministerium reagieren auf Anfrage unserer Redaktion ebenso. Feingliedriger fallen die Antworten beim Staatsministerium und beim Justizministerium aus. „Keine Anzeigen nach §188“ heißt es da, man behalte sich allerdings vor, besonders ehrverletzende Äußerungen auch anderweitig zu verfolgen. Auch aus dem Verkehrsministerium kommt die Ansage, dass zwar nicht nach §188 angezeigt wurde, man sich aber vorbehalte manch eine entsprechende Äußerung an die Sicherheitsbehörden weiter zu geben.
Ein Ministerium erwischt es besonders
„Hinter der Tastatur wird zu wenig nachgedacht“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). „Manche trauen sich etwas, das man in der direkten Ansprache nicht machen würde.“ Besonders betroffen ist davon immer wieder Parteifreund und Finanzminister Daniel Bayaz. Er und seine Familie „werden regelmäßig in den sozialen Netzwerken beleidigt, oft rassistisch“, heißt es aus seinem Haus. Zwei Anzeigen nach dem noch vergleichsweise neuen Paragrafen hat es bisher gegeben, Ausgang offen.
Die Strafrechtsnorm fasst den Begriff des Politikers weit, und beschränkt ihn nicht auf Minister. Vor wenigen Wochen hat Baden-Badens Oberbürgermeister Dietmar Spät (parteilos) Anzeige erstattet, weil er nicht nur als „Hallodri“ sondern auch als „Hurenbock“ bezeichnet wurde. Das ist kein Einzelfall. „Nach unserer Wahrnehmung und den Rückmeldungen aus den Städten und Gemeinden haben Bedrohungen, Anfeindungen und Hetze gegen kommunale Amts- und Mandatsträger in den letzten Jahren leider zugenommen“, heißt es vom Gemeindetag Baden-Württemberg. Für die Erstberatung von Mandatsträgern hat das Landeskriminalamt inzwischen sogar eine zentrale Anlaufstelle ins Leben gerufen.
Statistik mit Tücken
Denn in der Tat: die Zahlen in diesem Deliktsbereich steigen. Gab es 2021, im Jahr der Einführung des neuen Paragrafen, gerade einmal 61 entsprechende Anzeigen im Südwesten, so waren haben sich die bis zum vergangenen Jahr auf 180 verdreifacht. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres sind schon mehr als 200 Fälle gezählt worden, teilt das Innenministerium auf Anfrage mit. Immerhin: die Aufklärungsquote ist vergleichsweise hoch. 157 Fälle galten im vergangenen Jahr als aufgeklärt, im Klartext bedeutet dies: mindestens ein Tatverdächtiger wurde ermittelt.
Was aus den Anzeigen wurde, ist nicht in jedem Einzelfall nachvollziehbar. Die Strafverfolgungsstatistik weist für das Jahr 2021 kein einziges Gerichtsverfahren aus, im Jahr 2023 schlagen 41 Abgeurteilte und 36 Verurteilte zu Buche. Fünf Verfahren wurden demnach eingestellt. Allerdings ist die Statistik mit Tücken behaftet. Sie erfasst nur die Taten nach dem schwersten Delikt. Im Klartext: sollte jemand zum Beispiel wegen Körperverletzung und zusätzlich wegen Beleidigung von Amts- und Mandatsträgern verurteilt worden sein, so taucht er in dieser Statistik nicht auf.
„Als Politiker muss man eine dicke Haut haben“, sagt nicht nur Verkehrsminister Winfried Hermann. Mit seinen Kollegen ist er aber einig, dass auch alles seine Grenzen hat.