Den Rottweilern Wolfgang und Margit Radtke ist unerfreuliche Post aus Italien ins Haus geflattert. Die Ursache: ein Verkehrsvergehen. Der Fall wurde jetzt in der ZDF-Sendung „Hallo Deutschland“ aufgegriffen.
Nanu, die kennt man doch, dürfte sich mancher Rottweiler am 19. November beim Fernsehen gedacht haben. In einem Beitrag bezüglich eines Strafzettels aus Italien kommen auch Wolfgang und Margit Radtke aus Rottweil zu Wort. Und nicht nur sie sind von diesem kuriosen Fall betroffen.
Vergehen vor 14 Monaten
Als das Schreiben sie erreichte, fielen die Radtkes aus allen Wolken, wie sie im „Hallo Deutschland“-Beitrag schildern. Denn das ihnen vorgeworfene Vergehen liegt bereits 14 Monate zurück.
Damals, im August 2023, waren die Rottweiler gerade mit ihrem Wohnmobil in Italien unterwegs. Auf einer Autobahn bei Mailand wurden sie geblitzt – mit 107 Kilometern pro Stunde statt der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 90.
Erst jetzt, genauer gesagt am 3. November, ging der Bußgeldbescheid bei den Rottweilern ein. 371,40 Euro werden gefordert. „Wir wissen, dass wir zu schnell gefahren sind“, sagt Margit Radtke, angesichts der langen Zeit seien sie nun angesichts des Bescheids aber aus allen Wolken gefallen.
Noch mehr Bürger betroffen
Unerquickliche Post wie diese könnten noch mehr Bürger erhalten, kündigt der ADAC im Beitrag an. Denn: Durch einen Behördenstreit in Sachen Datenschutz hatte Italien rund ein Jahr lang nicht mehr automatisch die Halter- und Fahrzeugdaten vom deutschen Kraftfahrtbundesamt erhalten. Die Halterdaten mussten stattdessen aufwendig schriftlich erfragt werden.
Nun hat sich Italien mit den deutschen Behörden geeinigt. Die Folge: Liegengebliebene Bußgeldbescheide werden nun zugestellt.
Allein in der Stadt Meran (Südtirol) sollen laut ADAC Bußgeldbescheide von 230 000 Euro ausstehen. Etwa 4000 Strafzettel für ausländische Touristen warteten Ende Oktober noch darauf, verschickt zu werden. Auch die Behörden in Rom, Bozen und Florenz haben offenbar einen enormen Rückstau in Sachen Bußgeldforderungen.
Noch gültig?
Opfer des Knöllchen-Staus sind nun auch die Radtkes geworden. Aber sind die Forderungen nach 14 Monaten überhaupt noch gültig? Auch dieser Frage geht der ZDF-Beitrag nach und stellt fest: Nein. Der Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen nach der vorgeworfenen Tat verschickt sein, sagt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Er rät: Einspruch einlegen. Das wollen die Radtkes aber nicht, weil sie fürchten, dass die Kosten die Summe des Bußgelds überschreiten könnte. Denn ihres Wissens müsse der Einspruch auf Italienisch erfolgen und per Anwalt.
So kann man Einspruch einlegen
Der Fachanwalt klärt in „Hallo Deutschland“ auf, dass man auch privat Einspruch einlegen könne – es müsse allerdings innerhalb von 60 Tagen geschehen und in der Tat auf Italienisch. Um sicher zu gehen, rät er zu einem Einschreiben oder Fax.
Totstellen ist übrigens keine gute Reaktion auf einen solchen italienischen Bußgeldbescheid, wie im ZDF-Beitrag deutlich wird. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. So könnte bei künftigen Urlauben in Italien im Fall einer Verkehrskontrolle ein böses Erwachen drohen – und das Bußgeld deutlich höher ausfallen.