Darf nicht bei Olympia an den Start: Claudia Pechstein. Foto: dpa

Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver starten.

Berlin - Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver starten. Das Schweizer Bundesgericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Pechstein-Anwälte auf eine Aussetzung ihrer Zwei-Jahres-Sperre wegen erhöhter Blutwerte ab.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für die fünfmalige Olympiasiegerin auch im Hauptsache- Verfahren kaum Chancen auf Erfolg bestünden. Damit ist es fraglich, ob überhaupt noch ein Hauptsacheverfahren in der Schweiz stattfindet.

"Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Das ist überaus bedauerlich für Claudia Pechstein", erklärte Gerd Heinze, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG zu dem Richterspruch, fügte jedoch hinzu: "Aber das ganze Kapitel ist noch nicht zu Ende. Wir haben weiterhin große Probleme mit dieser Art der Rechtsprechung. In Kenntnis des Sachverhaltes bleibe ich persönlich an Claudias Seite. Aber Fakt ist, dass ihre sportliche Zielsetzung für diese Saison endgültig zerstört ist."

Pechsteins Anwälte wollen sich nun auf das Revisionsverfahren zur Wiederaufnahme des CAS-Verfahrens konzentrieren. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte am 25. November die Zwei-Jahres-Sperre des Eislauf-Weltverbandes ISU bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Schweizer Bundesgericht konnten Pechstein und ihre Anwälte nur noch Verfahrensfehler des CAS reklamieren.