Bei der Teilnahme an Kursen der Volkshochschule gilt auch in Alarmstufe II weiterhin 2G. Ein zusätzlicher Test für 2G-Plus ist nicht erforderlich. Foto: Riesterer

Bei der Teilnahme an Kursen der Volkshochschule gilt auch in Alarmstufe II weiterhin 2G. Ein zusätzlicher Test für 2G-Plus ist nicht erforderlich. Dies teilt die Stadt mit.

Schramberg - Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Grundlage ist die aktuell geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Für die Teilnahme an VHS-Kursen oder Vorträgen ändert sich laut Stadtverwaltung allerdings nichts. Mit einem gültigen Impf- oder Genesenennachweis kann man weiterhin wie bisher teilnehmen. Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene ist eine Teilnahme vor Ort nicht möglich.

Ausweisdokument erforderlich

Eine kleine, aber wichtige Änderung betrifft die Kontrolle des Genesenen- oder Impfnachweises. Die Mitarbeiter und Dozenten sind nun verpflichtet, die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Die VHS bittet dafür um Verständnis und bittet alle Kursteilnehmenden ein entsprechendes Dokument (Personalausweis oder Reisepass) dabei zu haben.

Sonderfälle

Schwangere, Stillende oder Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (die nicht mehr zur Schule gehen) müssen zur Teilnahme an Kursen einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen. Außerdem gelten weiterhin folgende Regeln: Einhaltung von Hygieneanforderungen und Mindestabstand, Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht. Für Integrationskurse gelten gesonderte Regelungen.