Der Betrieb der integrativen Kindertagesstätte Friedrichstraße wird durch den Vereinsaustritt nicht teurer (Archivfoto). Foto: Anne Retter

Einhellig hat der Gemeinderat Winterlingen dem Austritt der Gemeinde aus dem Verein „Behindertenförderung Zollernalb“ zugestimmt. Dessen Rechte und Pflichten gehen an die KBF über, die auch die integrative Kita in der Friedrichstraße betreibt.

„Es ist ein Verein, den kaum einer kennt“ – und warum die Gemeinde Winterlingen Mitglied in diesem ist, kann Bürgermeister Michael Maier auch nicht mit Sicherheit sagen.

 

Nun hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Austritt der Gemeinde aus dem gemeinnützigen Verein „Behindertenförderung Zollernalb e.V.“ (BFZA) beschlossen.

Dieser „Verein, den kaum einer kennt“ wurde der Sitzungsvorlage zufolge 1977 gegründet, um Einrichtungen spezifisch zur Förderung Behinderter im Zollernalbkreis zu schaffen.

Vier Kitas betreibt der Verein aktuell – und der Landrat ist Vorsitzender

Ihre Trägerschaft übernimmt die BFZA, deren Vorsitz traditionell dem amtierenden Landrat – derzeit Günther-Martin Pauli – zufällt.

Stand heute betreibt der Verein vier Kindertagesstätten, eine davon in Albstadt, wobei der Verein oder die KBF jeweils Eigentümer der Gebäude sind, sowie zwei integrative Kindertagesstätten respektive Schulkindergärten in Meßstetten und Winterlingen als Betriebsträger.

Die integrative Kindertagesstätte wurde laut Maier 2011 gebaut; deren Betrieb obliegt der KBF mit Sitz in Mössingen. Diese Konstellation hat jahrzehntelang gut funktioniert, aber: „Die Welt hat sich geändert“, meinte der Bürgermeister. In diesem Fall hat er vor allem die Haftungsfrage in Vereinen gemeint.

KBF und Landratsamt haben zwei Lösungsansätze erarbeitet

„Geht etwas Hops, ist der Vereinsvorstand, in diesem Fall der Landrat, in der Haftung“, erklärte er. „Gegebenenfalls kann es auch an das jeweilige Privatvermögen gehen – und das macht keinen Spaß.“

Aus diesem Grund haben die KBF und das Landratsamt Zollernalb zwei Lösungsansätze erarbeitet: „Die sauberste und einfachste Variante“ laut Maier ist jene, dass alle Mitglieder außer der KBF aus dem Verein austreten; die BFZA wird mit der KBF verschmolzen, welche die Rechte und Pflichten des Vereins übernimmt.

Die zweite Variante wäre die Auflösung des BZFA-Vereins, die aber wesentliche Nachteile mit sich brächte – unter anderem eine einjährige Sperrfrist.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf stimmten die Gemeinderäte dem Austritt der Gemeinde Winterlingen aus dem Verein zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu; diese Entscheidung wird Bürgermeister Maier in der nächsten Mitgliederversammlung entsprechend vortragen.

KBF-Kita in Winterlingen bleibt von der Umsatzsteuerpflicht unberührt

Eine weitere Frage, die im Raum stand, war: Ist der Betrieb der KBF-Kita in Winterlingen von der Umsatzsteuerpflicht betroffen, wenn die Gemeinde aus dem Verein austritt? Bisher war die KBF für die BFZA treuhänderisch tätig und als solche von Ansprüchen gegenüber Dritten freigestellt.

Hierzu wurde das Finanzamt Balingen zurate gezogen; dieses gab am Morgen vor der Sitzung Rückmeldung, dass die KBF-Kita hiervon nicht tangiert sei. „Das heißt, der Kita-Betrieb wird nicht teurer“, resümierte Maier.