Kopfschütteln, zähneknirschende Zustimmung, offen gezeigter Ärger: Das Bundesteilhabegesetz treibt die Kreisräte im Schwarzwald-Baar-Kreis auf die Palme und die Kreisverwaltung an ihre Grenzen.
„Wir haben ein System im Sozialgesetz, das viel geleistet hat, verkompliziert“, stellte Landrat Sven Hinterseh im Kreistag ernüchtert fest.
Er kommt zu dem Schluss: „Man hat ein Bürokratiemonster geschaffen“ – und um das wieder zu ändern, bliebe ihm nur, jedem fest die Daumen zu drücken, der sich darum kümmere.
Einstweilen kämpft man mit dem Bürokratie-Monster weiter – und fühlt sich damit deutlich überfordert.
Kaum noch Luft
Stufenweise trat das Bundesteilhabegesetz seit 2017 in Kraft. Den letzten Schritt verkündete Jan Hauser, Sozialdezernent des Kreises, im Kreistag mit Bauchschmerzen: „Die Reform geht jetzt endgültig in den Echtbetrieb“, soll heißen: das neue Recht greift jetzt und damit steckt die Kreisverwaltung jetzt mittendrin in der Misere. Denn die Reform beschäftigt die Leistungserbringer wie das Landratsamt, so Hauser, „gewaltig“. Das Gesetz sei aufgebläht. Und das, während zeitgleich etwas anderes wächst: Immer mehr Anträge und Leistungsbezieher, eine immer größere soziale Not, die zu lindern unter dem Bürokratieberg schlichtweg zu wenig Luft bleibt.
Unterm Strich heißt die Gesetzesreform nämlich: Alle bisherigen Strukturen müssen durchleuchtet, gegebenenfalls angepasst und unzählige Leistungsangebote neu verhandelt werden. Verwaltung, Dokumentation und Bürokratie in Einrichtungen, aber auch in der Verwaltung wurden zunehmend notwendig.
Dabei hätte man im Fallmanagement ganz andere, zielgerichtetere Aufgaben, die ebenfalls immer zahlreicher werden. Und nicht zu vergessen: die Neuerung lässt die Kosten explodieren, ohne dass davon die eigentlich Betroffenen profitieren.
So ufern die Kosten aus
„Die Kostenentwicklungen in der Eingliederungshilfe sind besorgniserregend“, bestätigte im Kreistag auch Jan Hauser. Lag man 2014 noch bei einem Mittelbedarf von 26,4 Millionen Euro, blicke man für 2025 auf die Summe von 43,46 Millionen Euro. Unterm Strich eine Kostensteigerung für die Versorgung der Menschen mit Behinderung um satte 65 Prozent. Besonders ärgerlich: „Rückmeldungen leistungsberechtigter Personen kann man entnehmen, dass über die neu verhandelten vertraglichen Grundlagen wenig Mehrwert ankommt“, so Hauser.
Dschungel im Sozialsystem
Der Landkreis muss als Träger der Eingliederungshilfe all das – auch personell – händeln. Wie umfangreich diese Aufgabe ist, zeigt ein Blick ins Portfolio: Es gibt hier in ganz unterschiedlichen Systemen 57 Leistungsangebote in 28 Hilfearten, die neu aufgestellt werden müssen und auch jährlich neu verhandelt werden müssen – sechs Angebote der Lebenshilfe seien noch nicht aufgefordert und demnach auch noch nicht verhandelt. Hinzu kommen fünf weitere Angebote anderer Träger, vor allem für Minderjährige, ebenfalls noch nicht verhandelt.
Dabei müssten die „auf allen Seiten beschränkten Personalressourcen“ doch eigentlich zum Wohle der Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden können – nicht zur Bezwingung des Bürokratiemonsters. Immerhin zählen im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell 1400 Personen zu den Leistungsempfängern. „Die Grenzen des personell und finanziell Leistbaren sind erreicht“, betont auch Landrat Sven Hinterseh.
Ohnmächtige Kreisräte
Eine Klage, in die die Kreisräte einstimmten. CDU-Fraktionssprecher Jürgen Roth etwa sagte es gnadenlos: „Es ist einfach nur schlecht gemacht und zwar von denjenigen, die diese Vorschriften generiert haben.“ Ziel sei es einfach, den Betroffenen die benötigten Angebote zu machen – das sei vorher auch schon passiert, ohne die Reform. Zurück mit dem Bürokratiemonster in die Kiste, forderte der VS-OB deshalb. Aber weil das nicht in Aussicht stehe, müsse der Kreis nun wohl oder übel handeln und die erforderlichen Summen einplanen – er wolle sich gar nicht vorstellen, was es für die Kommunen bedeute, wenn man dafür an der Schraube Kreisumlage drehen müsse.
Walter Klumpp von den Freien Wählern gestand den Machern immerhin zu: Die Zielrichtung des Bundesteilhabegesetzes sei „richtig und wichtig“. Aber es sei „eigentlich traurig“ zu sehen, dass das Land sich „seiner Verantwortung entzieht“ die entstehenden Kosten voll zu tragen.
Die Kreisräte nahmen den Bericht des Sozialdezernten Jan Hauser zwar zustimmend zur Kenntnis, aber wohl war ihnen angesichts des Bürokratiemonsters und der parallel stetig steigenden Kosten im Sozialbereich offenbar nicht.