Carmen Hilbert hat die Ausbildung als Beraterin in der Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) absolviert.
Den Menschen mit geistiger Behinderung eine Stimme zu geben, wenn es auf das Ende des Lebens zugeht, ihre Vorstellungen und Wünsche zu einem selbstbestimmten Sterben festzuhalten, das ist die Aufgabe von Carmen Hilbert. Sie hat die Ausbildung als Beraterin in der Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP) für die BruderhausDiakonie in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg absolviert.
Sie sitzt zusammen mit Ernst Rauser, einem Bewohner eines der Wohnhäuser der BruderhausDiakonie in Fluorn, am Tisch und spricht voller Enthusiasmus und Empathie über ihre neue Aufgabe. „Wir begleiten ja unsere Klienten, in der Regel Erwachsene mit geistiger Behinderung, in den verschiedenen Lebensphasen bis ans Lebensende.“
Bestens bekannt
Rauser „ist als junger Kerle“, wie er sagt, 1983 zur BruderhausDiakonie in Fluorn gekommen. Zunächst lebte er im „Haus elf“ auf der Poche, bevor er in das Wohnhaus umziehen konnte. „Es ist ja das Ziel der Eingliederungshilfe bei uns, den Menschen mit Handicap zu einem selbständigeren Leben zu verhelfen, soweit das nur möglich ist“, erklärt Hilbert. Rauser nimmt regelmäßig an Gottesdiensten teil und ist im Ort unterwegs, wo man ihn bestens kennt.
Inzwischen sitzt auch Monika Haas mit am Tisch. Sie betreut als Mitarbeiterin die Wohngruppe, zu der Rauser gehört. Es sind sehr intensive Gespräche, die Carmen Hilbert im Rahmen der GVP mit den Klienten, die in ihre letzten Lebensphase eingetreten sind, sowie in der Regel mit deren gesetzlichem Betreuer führt, um herauszufinden, welche präventiven Maßnahmen sie im Falle schwerer, lebensbedrohlicher Erkrankungen, noch zulassen wollen, ob sie sich vorstellen können, sich in einem Hospiz betreuen zu lassen, welche Art von Beerdigung sie wünschen.
Nicht gleich entmündigt
„Die Menschen mit geistiger Behinderung, die einen gesetzlichen Betreuer haben, sind ja nicht automatisch entmündigt. In dem Gespräch geht es darum, zu erkennen, inwiefern mein Gegenüber versteht, um welche Maßnahmen es geht, welche Wünsche und Wertvorstellungen er diesbezüglich hat, ob er nachvollziehen kann, was dabei gemacht wird. Stellt sich heraus, dass er einwilligungsfähig ist, werden seine Vorstellungen in einer Patientenverfügung festgehalten, die dann noch vom Betreuer des Betreffenden bestätigt wird“, erklärt Hilbert: „Wichtig ist, dass sich diese Menschen mit Behinderung ernst genommen fühlen.“ Sie berate zudem die Betreuer und die Angehörigen, die dem jeweiligen Bruderhausklienten nahestehen und ihn gut kennen.
Keine leichte Kost
„Ich werde immer älter“, stellt Ernst Rauser fest. Zudem leidet er zunehmend unter gesundheitlichen Problemen, wie Carmen Hilbert bestätigt. „Ich habe mit ihm ein gut einstündiges, sehr intensives Gespräch darüber geführt, welche Vorstellungen und Wünsche er hat, wenn es auf das Lebensende zugeht“, unterstreicht sie. „Diese Themen sind ja wahrlich keine leichte Kost.“
Intensive Kontakte
Carmen Hilbert pflegt intensive Kontakte zum Hospiz und zu Hospizgruppen so auch auch zur ökumenischen Hospizgruppe Raum Oberndorf. Zudem hat sie ein breit aufgestelltes Netzwerk zu Pflegediensten und -einrichtungen, zu Ärzten und diakonische Institutionen aufgebaut.
Wer mit Hilbert spricht, merkt sofort, dass sie sich mit viel Empathie und Begeisterung dieser neuen zusätzlichen Aufgabe widmet. Sie will den Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg zu einem würdigen selbstbestimmten Lebensende ein verlässlicher, mitfühlender Begleiter sein.