Über die Schaffung eines stillen Gräberfelds für Erdbestattungen diskutierte der Schallbacher Gemeinderat. Dem voran ging ein Ortstermin auf dem Friedhof. Ein stilles Gräberfeld für Urnen gibt es bereits seit 2016.
Für die Einrichtung eines solchen stillen Gräberfelds könnte der derzeit aus Rasen bestehende Teil des Friedhofs rechts vom Kriegerdenkmal genutzt werden. Alt-Gemeinderat Horst Rösch hatte mit seinem Antrag an das Gremium den Stein ins Rollen gebracht. Wie er feststellte, bestehe in der Bevölkerung der Wunsch nach Erdbestattungen in einem stillen Gräberfeld.
Die Erdbestattung sei die traditionelle Bestattungsform in christlich geprägten Ländern, Hintergrund dafür sei der im Christentum verwurzelte Glaube an das ewige Leben und damit auch an die leibliche Auferstehung nach dem Tod. Doch auch für Erdgräber bestehe das Problem der Grabpflege, da Angehörige eines Hinterbliebenen heutzutage oft weit entfernt leben würden.
Für Grabsteine
Beim stillen Schallbacher Gräberfeld für Urnen weist eine Stele auf Wunsch auf die Namen der Verstorbenen hin. Zum stillen Gräberfeld für Erdbestattungen dagegen, meinte Rösch, sollten Grabsteine gehören, denn: „Wir kommen auf die Welt und bekommen einen Namen.“ Auf dem Gräberfeld aus regelmäßig gemähtem Rasen oder Wiese könnten dann direkt vor dem Grabstein kleine tief liegende Steinplatten Platz für Blumen, Gestecke oder Grabfiguren bieten.
Rösch hatte im Vorfeld Friedhöfe in der Umgebung besichtigt und solche Gräberfelder in Inzlingen und auf dem Lörracher Hauptfriedhof gefunden, dort seien Grabsteine Pflicht. Auch Regina Kiefer war für Grabsteine: „Man muss ja auch einen Anhaltspunkt haben, wo einer unter mir liegt und wo nicht.“
Friedhofssatzung müsste erneuert werden
Zudem wären so auch Doppelgräber möglich, allerdings sollte das Ganze betreffs der Höhe und Optik der Grabsteine strukturiert gestaltet werden. Florian Grether schlug vor, entlang der Mauer des stillen Gräberfelds auch komplett anonyme Bereiche auszuweisen und dort eine Namens-Stele anzubringen.
Für die Umsetzung eines stillen Erdgräberfeldes müsste zuerst eine Kostenkalkulation erstellt und die Friedhofssatzung erneuert werden. Betreffs der 2011 verabschiedeten Friedhofssatzung erneuerte Grether seinen bereits 2019 im Gemeinderat vorgebrachten Antrag zu Doppelgräbern.
Laut Satzung gelten für ein Doppelgrab 20 Jahre Ruhezeit ab der ersten Bestattung. Stirbt der Partner innerhalb der ersten zehn dieser 20 Jahre, wird er im Doppelgrab mit bestattet. Stirbt er jedoch nach elf Jahren, braucht er ein eigenes Grab – und dann haben Angehörige zwei Gräber zu pflegen.
Frist verlängern
Grether war dafür, diese Zehn-Jahres-Frist auf 20 Jahre anzuheben. Nach einigem Hin und Her einigte man sich auf den Kompromiss einer 15-Jahres-Frist.
Weiteres zum Thema Friedhof folgt in den kommenden Gemeinderatssitzungen.