Die Aktion Wunschbaum in Rottenburg soll Kindern Geschenke zu Weihnachten ermöglichen. (Symbolfoto) Foto: seanlockephotography - stock.adobe.com

Auch in diesem Jahr können Kinderaugen zum Strahlen gebracht werden, etwa wenn über die Aktion Rottenburger Wunschbaum für Kinder wieder Wünsche erfüllt werden. Viele Wünsche sind bislang unerfüllt.

Vor mehr als zehn Jahren startete die Wunschbaum-Aktion noch mit Wunschzetteln am Christbaum im Rathaus-Foyer. Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es, Wünsche von zu Hause aus über die Internetplattform online auswählen zu können. Damit die Aktion der Stadtverwaltung weiterhin so viel Begeisterung hervorrufen kann, freut sich das Wunschbaum-Team im Rathaus über viele Wunscherfüller. Denn gerade Kinder, deren Familien sich weniger leisten können, sollen in dieser besonderen und besinnlichen Jahreszeit einen Grund zur Freude haben.

 

Die Wunschzettel können Familien mit Kindern im Alter zwischen 3 und 14 Jahren, die im Besitz einer KreisBonusCard sind, bei der Stadtverwaltung abholen und ihren Wunsch im Wert von bis zu 30 Euro eintragen. Die Stadtverwaltung sammelt die nummerierten Wunschzettel und überträgt sie auf die anonymisierte Online-Plattform www.wunschbaum-rottenburg.de. Auf dieser Internetseite können sich spendenbereite Bürger jetzt einen Geschenkwunsch aussuchen, den sie gerne erfüllen möchten.

Mail enthält die Geschenknummer

Nachdem ein Wunsch ausgewählt ist, müssen die Daten unbedingt zweimal bestätigt werden. Sollte danach keine Bestätigungsmail eingehen, kann die Stadtverwaltung unter wunschbaum@rottenburg.de weiterhelfen. Denn diese Mail enthält die Geschenknummer, die mit der Wunschzettelnummer übereinstimmt. Ganz wichtig ist, dass diese Nummer gut sichtbar auf dem Geschenk gekennzeichnet ist, damit es dem richtigen Kind zugeordnet werden kann.

Da Kinder oftmals noch kein materielles Werteempfinden haben, können auch mal teurere Geschenke auf dem Wunschzettel landen. Deswegen können in diesem Fall ausnahmsweise auch Gutscheine als Anzahlung besorgt werden. Gebrauchtes, aber gut erhaltenes und funktionierendes Spielzeug ist natürlich möglich. Von Second-Hand-Kleidung und -Schuhen ist abzuraten, da es immer sein kann, es passt nicht und kann dann nicht umgetauscht werden.

Zeit bis 13. Dezember

Noch bis zum 13. Dezember haben die Wunscherfüller Zeit, das Geschenk zu besorgen, weihnachtlich zu verpacken und im Rathaus oder den Ortschaftsverwaltungen abzugeben. Wichtig ist, dass jedes Geschenk mit der Geschenknummer aus der Bestätigungsmail versehen ist.

Wann, wie und wo die Kinder die Geschenke bekommen, erfahren die Familien auf ihrem Wunschzettel.