Die juristische Aufarbeitung der spektakulären Bedrohungslage in Unterkirnach ist nun in Sichtweite. Das zuständige Amtsgericht in Villingen-Schwenningen hat den Prozess gegen den 62-Jährigen terminiert.
Es sind außergewöhnliche Anklagepunkte, die in diesem Sommer beim Amtsgericht in Villingen-Schwenningen verhandelt werden. Denn es steht der Prozess gegen den 62-jährigen Unterkirnacher an, der für die Eskalation einer Zwangsräumung gesorgt hatte.
Der Mann – Sportschütze und Ex-Soldat, der zuletzt mit einem Elektronik-Betrieb sein Geld verdient hatte – verschanzte sich in seinem Elternhaus im Panoramaweg und drohte gegenüber der Gerichtsvollzieherin und Polizeibeamte, es in die Luft zu jagen. In dem Gebäude hatte er 80 Liter Benzin ausgeschüttet, Sprengstoff sowie Waffen inklusive Munition gebunkert und zudem Sprengfallen installiert, die jedoch nicht aktiv waren.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen den Mann nach Ende der Ermittlungen Anklage erhoben wegen „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“.
Bis zu fünf Jahre Haft
Für die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens durch Sprengstoff sieht das Strafgesetzbuch – entscheidend ist hier Paragraf 310 – eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Entsprechend des Verbrechenstatbestand, bei dem eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist, wird der Fall auch vor dem Schöffengericht verhandelt. Neben dem Richter wirken hier zwei Schöffen mit.
Wie Gerichtssprecher Bernhard Lipp auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, ist nun bekannt, wann sich der 62-Jährige verantworten muss. Demnach ist die Hauptverhandlung auf Mittwoch, 21. August, 9.30 Uhr terminiert. Noch am gleichen Tag soll das Urteil gesprochen werden. Dann ist klar, welche rechtlichen Konsequenzen der riesige Polizeieinsatz im Januar hat.