Ein Mann bedrohte in Bad Wildbad Fußgänger mit Waffen. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich im Ernstfall verhalten soll.
Von einer Sekunde auf die nächste versetzte ein Mann die Fußgängerzone in Bad Wildbad in Angst und Schrecken.
Er hantierte mit einem Messer, hetzte seinen Hund auf Passanten und drohte später mit einer Axt aus seiner Wohnung. Bei dem größeren Polizeieinsatz in der Wilhelmstraße am Samstagabend des 9. Mai wurde der 48-Jährige festgenommen und in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht. Verletzt wurde niemand. Es wird nun wegen Bedrohung ermittelt.
Wird man, wie bei dem Vorfall in der Fußgängerzone, auf der Straße bedroht oder rastet der Nachbar aus, kann es passieren, dass man selbst schnell überfordert ist. Das Polizeipräsidium Pforzheim gibt auf Nachfrage unserer Redaktion Tipps, wie man in einem solchen Fall reagieren sollte.
Wann sollten Anwohner überhaupt die Polizei verständigen – reicht bereits lautes Geschrei oder erst bei konkreter Bedrohung? „Sobald ein Anwohner eine Situation nicht selbst lösen kann und für sich als gefährlich einstuft, sollte er die Polizei verständigen“, sagt Pressesprecherin Melanie Konrad. Je nach Situation sei es schon zu einem frühen Zeitpunkt erforderlich, dass die Polizei eingreife. Denn die Aufgaben der Polizei würden nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch die Gefahrenabwehr umfassen.
„Im Zweifel immer die Polizei anrufen“
Doch wie konkret muss eine Bedrohung sein, damit die Polizei auch wirklich ausrückt? Die Bedrohung muss ernst zu nehmen sein und gefährlich erscheinen. Auch wenn eine Aussage noch keine eindeutige Bedrohung gemäß Strafgesetzbuch darstelle, könne ein Polizeieinsatz gerechtfertigt sein. „Im Zweifel immer die Polizei anrufen. Die Kollegen prüfen und bewerten den Einzelfall“, so Konrad.
Wenn man auf aggressive Menschen auf der Straße trifft und man die Situation für sich selbst als gefährlich einstuft, sollte man sich umgehend entfernen, die Polizei verständigen und gegebenenfalls andere Passanten um Unterstützung bitten, so der Hinweis der Pressesprecherin. Und wenn, wie bei dem Vorfall in der Wilhelmstraße, ein Messer oder eine Waffe im Spiel ist? Sich zügig entfernen, andere warnen und umgehend die Polizei verständigen – diese Verhaltenstipps gibt Konrad an die Hand.
„Sich nie selbst in eine Gefahr bringen“
Rastet nicht jemand Fremdes auf der Straße, sondern der eigene Nachbar aus – sollte man versuchen, mit diesem zu reden, oder lieber Abstand halten?
Wenn sich die Aggression gegen die Nachbarn richte, sei Abstandhalten wichtig. Möglicherweise könne eine neutrale Person durch ein Gespräch die Situation beruhigen, sagt die Pressesprecherin. Versucht ein Nachbar in einem psychischen Ausnahmezustand, in die eigene Wohnung einzudringen, sollte umgehend die Polizei verständigt werden.
Und wenn sich der Nachbar bereits vor der Tür befindet und in die Wohnung kommen will? Dann darf die Tür nicht geöffnet und es sollte auf die Polizei gewartet werden. Ein Hinweis von Konrad für solche Situationen: „Sie sollten sich nie selbst in eine Gefahr bringen.“
„Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl“
Darf man in einer bedrohlichen Lage einen aggressiven Nachbarn filmen oder fotografieren, um Beweise zu sichern? Zur Dokumentation einer konkreten Straftat sei es zulässig, andere Personen zu filmen, wenn man sich selbst in öffentlichen Bereichen oder auf dem eigenen Grundstück befinde. „Die Veröffentlichung entsprechender Videos in sozialen Medien ist allerdings strafbar“, teilt die Beamtin mit.
Die Pressesprecherin hat noch weitere allgemeine Verhaltenstipps, die man sich merken sollte: „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Es warnt Sie instinktiv vor bedrohlichen Situationen. Halten Sie Abstand, entfernen Sie sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen. Begeben Sie sich an sichere Orte (etwa die Straßenseite oder das U-Bahn-Abteil wechseln, Kioske, Geschäfte, Restaurants aufsuchen).
Außerdem sollte man im Hinterkopf behalten: „Siezen Sie die provozierende Person. Damit signalisieren Sie Außenstehenden, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt. Vermeiden Sie verbale Provokation und körperliche Konfrontation. Fordern Sie Hilfe ein. Rufen Sie in einer Notsituation die Polizei über 110 und erstatten Sie Strafanzeige.“