Bürgermeister Manfred Haug (links) und Bauamtsleiter Oliver Freiberg erläuterten im Gemeinderat die Möglichkeit zur Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens. Foto: Huber

Die Gewerbeflächen in der Gemeinde Rangendingen sind rar. Chancen gibt es nur in Höfendorf. Ein Zielabweichungsverfahren soll die Lösung bringen.

Rangendingen - Der Rangendinger Gemeinderat hat am Montagabend die Verwaltung beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebiets Obere Kreine in Höfendorf in die Wege zu leiten. Außerdem soll die weitere Vorgehensweise mit dem Regierungspräsidium und dem Regionalverband abgestimmt werden. Das Votum fiel einstimmig dafür aus. Dies sei die einzige Möglichkeit, im Gemeindegebiet eine Fläche für gewerbliche Entwicklung zur Verfügung zu stellen, hieß es von Bürgermeister Manfred Haug und Bauamtsleiter Oliver Freiberg.

Keine Flächen im Kernort

Im Gemeindegebiet seien die Gewerbeflächen besonders knapp, meinte Freiberg, der die Pläne erläuterte. Im Kernort Rangendingen gebe es nur drei Flächen, die theoretisch für Gewerbegebietsausweisungen in Frage kämen. Alle drei sind aber aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar: An der Fabrikstraße südlich der Firma Tubex gibt es einen Konflikt mit angrenzenden Wohngebäuden und einer verkehrlich unzureichenden Erschließung. Die Fläche zwischen Rudolf-Diesel-Straße und der Starzel liegt in einem Überschwemmungsbereich: "Es ist fraglich, warum die Fläche überhaupt geprüft wurde", so Freiberg. Der Fläche in Verlängerung des bisherigen Gewerbegebiets östlich der Starzel stehen städtebauliche Gründe und das Landschaftsbild entgegen. Deshalb könnten weitere Gewerbeflächen ausschließlich in den Teilorten erschlossen werden.

Bietenhausen fällt raus

Bietenhausen habe aufgrund der Lage und der vorhandenen Struktur allerdings auch kein Potenzial für eine gewerbliche Entwicklung. Damit käme nur Höfendorf in Frage. Dort geht es um eine Erweiterung des Gewerbegebiets Obere Kreine. Die Fläche, die erweitert werden soll, liegt allerdings als Vorranggebiet vollständig in einem regionalen Grünzug und berührt ein Gebiet für Landwirtschaft, ebenfalls ein Vorranggebiet. Somit stehen einer Flächenausweisung sogenannte Ziele der Raumordnung entgegen.

Der Einzelfall entscheidet

Eine Erschließung von Gewerbeflächen sei deshalb nur in Einzelfällen über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren möglich, erklärte Freiberg. Die höhere Raumordnungsbehörde könne im Einzelfall auf Antrag eine Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zulassen, wenn diese unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Wichtig sei nur, dass die Fläche im weiteren Flächennutzungsplanverfahren herausgenommen werde und dann erst später nach erfolgreichem Zielabweichungsverfahren durch ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren realisiert werde, erläuterte Freiberg das mögliche Vorgehen.

"Teilweise machtlos"

"Wir wollen einzig und allein unseren örtlichen Betrieben die Möglichkeit zur Entwicklung anbieten", sagte Haug. Es gehe gar nicht darum Firmen von außerhalb anzulocken. Aktuell könne die Stadt den örtlichen Firmen aber keine weiteren Gewerbeflächen anbieten. "Da fühlt man sich dann teilweise machtlos", resümierte der Bürgermeister. Daher befürwortet er das Einreichen des Zielabweichungsverfahrens. Er spricht von einem "Kampf um ein paar Bauplätze" und sagt: "Wir können noch nicht ganz nachvollziehen, warum hier so streng vorgegangen wird." Anderswo werde sogar bei größeren Vorhaben nicht ganz so streng vorgegangen.

Planänderungen sind nötig

Zuvor hatte Freiberg über notwendige Änderungen im Flächennutzungsplan aufgrund der Stellungnahmen der Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert. So muss die Wohnbaufläche Bühl in Rangendingen aus dem Flächennutzungsplan entfernt werden, da mehrere Behörden den angesetzten Wohnbauflächenmehrbedarf von 2,20 Hektar nicht akzeptieren. An der geplanten Erweiterung des Schuppengebiets haben sämtliche Behörden erhebliche Bedenken. Sie kritisieren den erforderlichen Bedarf und die geplante Größe. Zudem stünden "Ziele der Raumordnung" entgegen. Die geplante Erweiterung muss daher deutlich reduziert werden. Drei Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans Winterrain liegen in der Rangendinger Wohnbaufläche Brand. Auch diese Fläche muss entsprechend verkleinert werden.

Für die Wohnbaufläche Trillfinger Straße in Höfendorf spricht das Landratsamt den neuen Schutzstatus für Streuobstwiesen und Artenschutzbelange an. Das Regierungspräsidium lehnt die Planung ab, weil dadurch eine größere Grünfläche entstehen würde, die von Wohn- oder Mischbauflächen umgeben wäre. Ob die Fläche dennoch wie geplant erhalten bleiben kann ist fraglich. Die abschließende Prüfung steht noch aus.