Im Prozess gegen Verena Becker war der frühere Verfassungsschutz-Präsident Pfahls im Zeugenstand.
Stuttgart - Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist der ehemalige Staatssekretär und frühere Präsident des Verfassungsschutzes, Ludwig-Holger Pfahls, am Freitag als Zeuge vorgeführt worden. Er habe keine Erkenntnisse darüber, dass Verena Becker Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei, sagte er vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Er selbst sei der in dem Prozess angeklagten Ex-RAF-Terroristin nie zuvor begegnet. „Ich sehe sie zum ersten Mal“, sagte er. Pfahls war in Handschellen aus der Haft vorgeführt worden. Derzeit sitzt der 69-Jährige in Bayreuth unter anderem wegen Betrugs eine viereinhalbjährige Gefängnisstrafe ab.
Als er 1985 von der bayerischen Staatskanzlei als Präsident ins Bundesamt für Verfassungsschutz wechselte, habe der Anschlag auf Buback und seine beiden Begleiter als aufgeklärt gegolten. Die Behörden seien von zwei Männern als unmittelbare Täter ausgegangen. Ihm schwirre noch der Name „Wisniewski“ durch den Kopf. Becker hätten sie dem Unterstützerkreis der RAF zugeordnet.
Nennenswerte Erfolge gegen die RAF habe es in seiner Zeit als Verfassungsschützer nicht gegeben, sagte Pfahls vor Gericht. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) hätte Fahndungserfolge gefordert und Druck gemacht. „Wenn es einen Kontakt zu Frau Becker gegeben hätte, wäre in dieser Situation sicher ein Mitarbeiter auf den Gedanken gekommen, Verena Becker noch einmal zu kontaktieren“, sagte Pfahls.
Pfahls auf Wunsch der Nebenklage geladen
Das Gericht war mit Pfahls Ladung einem Antrag der Nebenklage nachgekommen. Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Prozess, hatte sich von seiner Aussage einen Beweis erhofft, dass Verena Becker schon seit 1971, also vor dem Attentat, mit dem Verfassungsschutz kooperiert habe. Buback hält Becker für die Todesschützin. Er glaubt, dass sie wegen Kontakten zu Geheimdiensten bei den Ermittlungen geschützt wurde.
Anhaltspunkte dafür hat die Beweisaufnahme nicht ergeben. Auf die Frage Bubacks, wie der Zeuge sich auf seine Aussage vorbereitet habe, sagte Pfahls in Anspielung auf seinen Gefängnisaufenthalt: „Aufgrund der beschränkten Lebensverhältnisse konnte ich mich auf meine Aussage gar nicht vorbereiten.“ Er habe lediglich seine Erinnerungen bemühen können. Akten habe er nicht eingesehen. Das Verteidigungsministerium hatte Pfahls nur eine beschränkte Aussagegenehmigung erteilt. Über Quellen und Arbeitsweisen des Geheimdienstes durfte er nicht sprechen.
Verena Becker muss sich seit 80 Verhandlungstagen wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Buback vor Gericht verantworten. Sie soll maßgeblich an der Planung und Organisation beteiligt gewesen sein. Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts sind wegen des Attentats bereits verurteilt worden. Gegen Stefan Wisniewski läuft seit 2007 ein Ermittlungsverfahren.