Um den Anforderungen der Pflegedienstleistungen gerecht zu werden, bedarf es einer Erweiterung des Gebäudes der kirchlichen Sozialstation Südliches Markgräflerland in Kandern.
Da weder ein Anbau noch eine Aufstockung möglich ist, bleibt in diesem Fall nur die Erweiterung. Einstimmig erfolgte die Zustimmung des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans Papiermatt II. Der Entwurf wird in Kürze veröffentlich, so dass die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Einsicht erhalten und die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Sozialstation.
Seit 2004 befindet sich der Dienstsitz am Stadtrand im Papierweg 18 in Kandern, zwischen der Kander und dem Verlauf der Kandertalbahn. Um diesen langfristig zu sichern und den Mitarbeitern moderne Räume anzubieten, ist eine Erweiterung notwendig. Dazu soll die überbaubare Grundstücksfläche um knapp 100 Quadratmeter in südlicher Richtung vergrößert werden.
Weil durch die Erweiterung eine private Grünfläche im Norden der Kander entfällt und künftig als Mischgebiet ausgewiesen wird, führt dies zu einem Defizit von 3336 Ökopunkten. Kurios: Tatsächlich fällt gar keine Grünfläche weg, da diese seit der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen längst keine Grünfläche mehr war. Zudem soll die Erweiterung auf einer bereits gepflasterten Fläche, nämlich dem Parkplatz, links vom Gebäude, gebaut werden.
Ökopunkte werdenausgebucht
Die 3336 Ökopunkte werden dennoch aus dem Ökokonto der Stadt Kandern ausgebucht, da im Bebauungsplan diese – nicht mehr vorhandene – Grünfläche noch immer ausgewiesen ist. Sie soll zu einem Teil der Maßnahme „Ausweisung von Waldrefugien“ zugeführt werden.
VereinfachtesBebauungsplanverfahren
In der 30 Seiten umfassenden Abwägung der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie Fläche, natürliche Ressourcen und biologische Vielfalt geprüft.
Auf eine umfangreiche Umweltprüfung wurde verzichtet, da es sich hier um ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren handelt. Das Plangebiet weist insgesamt einen geringen naturschutzfachlichen Wert auf, ein Vorkommen von seltenen Tierarten kann demnach ausgeschlossen werden, heißt es.
Artenschutzrechtliche Kartierungen gab es bereits in den Jahren 2019 und 2025. Außerdem wurde eine Begutachtung der Sozialstation auf eine Nutzung durch Vögel und Fledermäuse vorgenommen. Festgestellt wurde, dass das Gebäude aktuell weder von Vögeln noch von Fledermäusen genutzt wird. Sämtliche potenzielle Einflugöffnungen wurden bereits in der Vergangenheit versiegelt. Die Eidechsen, die die Stützmauer um den Parkplatz besiedeln, sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Fläche wird versiegelt
Vermerkt ist, dass die unversiegelten Böden eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit und eine hohe Bedeutung im Hinblick auf die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf aufweisen. Durch die zusätzliche Flächenversiegelung von 134 Quadratmetern erfolgt jedoch der vollständige Verlust der Bodenfunktion.
Zum Schutzgut Landschaftsbild ist vermerkt, dass sich keine Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung und nur sehr geringfügige negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben. Denn das Gebiet liegt im Naturpark Südschwarzwald, dessen Zweck es unter anderem ist, die charakteristische Vielfalt und Schönheit der Landschaft zu bewahren.
Sozialstation betreut rund 400 Klienten
Die 1979 gegründete Sozialstation betreut mit ihren 70 Mitarbeitern monatlich rund 400 Klienten. Das Einzugsgebiet umfasst die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schliengen sowie deren Ortsteile.