Der Gemeinderat Straßberg hat mit seiner Zustimmung den Weg für eine Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet „Schachen Nord II“ geebnet. Nun können die nächsten Schritte erfolgen – bei denen unter anderem die Öffentlichkeit gefragt ist.
Die Gemeinde Straßberg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“, das Betriebsgelände der Firma Schotter Teufel GmbH & Co. KG als Industriegebiet auszuweisen.
Dadurch soll es dem größten Arbeitgeber in der Gemeinde möglich sein, bestehende Betriebsflächen planungsrechtlich zu sichern und Voraussetzungen für die Errichtung neuer baulicher Anlagen zu schaffen. „Wir wollen die Firma Schotter Teufel unterstützen“, bekundete Bürgermeister Markus Zeiser.
Damit planungsrechtlich alles sauber bleibt
Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung sei, innerhalb des Industriegebiets die Anlagen, die für Rohstoffgewinnung bis Abbruch und Recycling erforderlich sind, planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Außerdem, um Lagerflächen für Container zu erweitern und die Errichtung von Büro- und Sozialgebäuden sowie Sanitäreinrichtungen am Standort zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schachen Nord II“ wird ein Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Schachen Nord“ als überbaubare Fläche ausgewiesen. Die geplante Baugrenze werde mit jener des rechtskräftigen Bebauungsplans verbunden.
Das Vorhaben durchlief inzwischen mehrere Institutionen mit daraus resultierenden Auflagen. Büroleiter Tristan Laubenstein von Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH aus Balingen informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung über den aktuellen Stand nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Diese hätten zu einigen Änderungen geführt, einige Punkten mussten abgestimmt werden. „Wir sind mit einer Fläche von 6,9 Hektar gestartet, haben diese auf 6,7 Hektar reduziert, um alle Anlagen mit einzubeziehen“, sagt Laubenstein.
Stellungnahmen bringen weitere Vorgaben mit sich
Zudem erläuterte er einige Stellungnahmen, so auch diese von der Höheren Forstbehörde im Regierungspräsidium Freiburg. Darin wird ein Waldabstand von 30 Metern ab der Baugrenze verlangt. Um diese Auflage zu erreichen, könne die betroffene Waldfläche von geringer Größe in einen Niederwald umgewandelt werden. „Mit diesem würde die Gefahr ausgeschlossen, dass Bäume auf die Anlagen stürzen könnten“, so der Fachmann.
Im Umweltbericht des Landratsamtes Zollernalb gab es Auflagen, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz mit zu erarbeiten – was inzwischen erfolgt sei. Zudem wurde empfohlen, eine klare Aussage beizulegen, wie das Niederschlagswasser beseitigt werden solle.
Die Netze BW GmbH, die Albstadtwerke GmbH und die Vodafone West GmbH haben in ihren Stellungnahmen mitgeteilt, dass sich innerhalb des Industriegebiets deren Leitungen befinden, die nicht überbaut werden dürfen. Für die 20-kV-Kabel und die 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH sind im Bebauungsplan Leitungsrechte festgesetzt.
Straßberger Räte leiten das weitere Verfahren ein
Im weiteren Verfahren wird der Bebauungsplan „Schachen Nord II“ im Regelverfahren aufgestellt. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs werden die weiter eingehenden Stellungnahmen geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Anschließend wird der Entwurf des Bebauungsplans für den Satzungsbeschluss aktualisiert.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses erfolgen im Gemeinderat. Dieser beschloss einstimmig, das weitere Verfahren einzuleiten, und beauftragte die Verwaltung, die Beschlüsse bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten.