Die geplanten baulichen Veränderungen am und auf dem Grundstück Hansjakobstraße 36 (hier die Rückseite des Gebäudes mit dem Garten aus Richtung Pulverweg) sowie die dortige unübersichtliche Verkehrssituation veranlassten die Gemeinde Zimmern, für den Bereich Pulverweg/Mühlhöfle einen Bebauungsplan aufzustellen. Foto: Weisser

Es hat zwar etwas länger gedauert, doch nun ist der Bebauungsplan "Pulverweg" in Zimmern unter Dach und Fach. Nach dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats fehlt bis zur Rechtskraft der Bauleitplanung nur noch die Bekanntgabe im Amtsblatt.

Zimmern o. R - Damit gibt es für den bisher nicht überplanten Wohnbereich Pulverweg/Mühlhöfle zwischen Hansjakobstraße und Uhlandstraße nunmehr örtliche Bauvorschriften. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 3,16 Hektar. Der überwiegende Teil des innerörtlichen Gebiets ist bebaut. Es gibt aber auch noch freie Flächen.

Zur Erinnerung: Anlass für das planungsrechtliche Einschreiten der Gemeinde war vor allem die Situation an der Ecke Hansjakobstraße. Am dortigen Grundstück mit der Hausnummer 36 stehen – das ist schon länger bekannt – bauliche Veränderungen an. Mit dem Instrument der Bauleitplanung kann die Gemeinde auf die weitere städtebauliche Entwicklung Einfluss nehmen. Das gilt ebenso für die künftige Planung der öffentlichen Verkehrsflächen.

Unübersichtliche Verkehrssituation

Die dortige Verkehrssituation im Kreuzungsbereich wird allgemein als unübersichtlich und gefährlich eingestuft. Obwohl das Prozedere im beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung) erfolgte, gingen bis zum Abschluss der Planung doch mehr als zwei Jahre ins Land. "Wir hinken dem Zeitplan hinterher", räumte Bürgermeisterin Carmen Merz ein.

Ein Grund für die Verzögerung: Die Gemeinde musste noch Unterlagen zum Artenschutz, so der Hinweis der Rathauschefin, nachliefern.

Grundsätzlich ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in diesem beschleunigten Verfahren nicht anzuwenden. Die Untere Naturschutzbehörde hatte in ihrer Stellungnahme jedoch darauf verwiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange sachgerecht darzustellen seien.

Alter Obstbaumbestand

Aufgrund der vorhandenen, teilweise schon älteren Bebauung und der bestehenden Gartenbepflanzungen (alter Obstbaumbestand) müsse man von einem Vorkommen von geschützten Vogelarten sowie von Fledermäusen ausgehen.

Mittlerweile, so erklärte Planer Rainer Christ vom Büro BIT Ingenieure (Villingen) den Ratsmitgliedern, habe ein Fachgutachter eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Ergebnis: Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen in Teilen der unbebauten, aber auch bebauten Grundstücke könne nicht ausgeschlossen werden. In die Hinweise des Bebauungsplans wurden die davon betroffenen Flurstücke aufgenommen.

Bauherren tragen Kosten

Bei potentiellen Bauvorhaben auf diesen Grundstücken haben die Bauherren in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Vogel- und Fledermauskartierungen auf eigene Rechnung durchzuführen. Ebenso müssen die Kosten für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen übernommen werden.