Der Bebauungsplan "Mühlbach" geht in eine zweite, auf zwei Wochen verkürzte Offenlage. Der Satzungsbeschluss kann noch dieses Jahr gefasst werden. Foto: Herzog

Innenverdichtung: Diskussion um Photovoltaikpflicht / Begrenzung auf drei Vollgeschosse festgelegt

Eschbronn-Mariazell (lh). Der Bebauungsplan "Mühlbach" in Mariazell biegt auf die Zielgerade ein. Wenn bei der zweiten Offenlage keine nennenswerte Vorbehalte von Behörden eingehen, kann der Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr erfolgen.

Schon mehrfach hatte der Gemeinderat über das Vorhaben beraten, zuletzt Anfang des vergangenen Augusts. Dabei wurden mehrere Forderungen des Landratsamts Rottweil in einem ergänzten Entwurf umgesetzt. Hierzu gehörte der Bau von Retentionszisternen für Bauvorhaben im westlichen Bereich der Moosgasse, in der Mehrgeschossbau vorgesehen ist. Für den Bereich östlich der Moosgasse wird eine Retentionsfläche eingeplant.

Wie Bürgermeister Franz Moser erläuterte, dürfe nach dem Willen des Umweltamts Oberflächenwasser nicht direkt einem Fließgewässer zugeführt werden, sondern müsse in einer Retention gesammelt und gedrosselt abgeleitet werden. Mit dieser Maßnahme solle verhindert werden, dass der Bach bei Starkregen Stress erleide.

In der vergangenen Sitzung habe Ratsmitglied Christoph Meyer-Sander den Einbau von Solar- und Photovoltaik (PV)-Anlagen als verbindlich verlangt. Eine solche Regelung in Bebauungsplänen sei rechtlich umstritten. Eine Festsetzung erfordere eine gründliche Abwägung zwischen örtlichen Belangen und globalen Interessen. Einige Kommunen wie die Stadt Tübingen seien aufgrund der rechtlich unsicheren Lage dazu übergegangen, eine PV-Pflicht in Kaufverträgen zu verankern. Dies wiederum sei nur dann möglich, wenn die Gemeinde Eigentümer aller Bauplätze in einem Baugebiet sei, schilderte der Bürgermeister. Zwischenzeitlich habe die Landesregierung eine PV-Pflicht auch für Nicht-Wohngebäude angekündigt, die schon ab Januar 2022 in Kraft treten soll. Die für Neubauten gelte ab Mai 2022. Die PV-Pflicht komme darüber hinaus bei einer grundlegenden Dachsanierung zum Tragen, wenn nach dem 1. Januar 2023 begonnen werde. "Damit wäre eine Regelung im Bebauungsplan oder in Kaufverträgen verzichtbar. Da wir davon ausgehen, dass der Bebauungsplan vor Mai nächsten Jahres Rechtskraft erlangt, ist trotzdem eine Verpflichtung zur Solarnutzung vorgesehen", empfahl Moser.

Eine weitere Diskussion hatte es in vergangener Ratssitzung hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse beim Mehrgeschossbau gegeben. Um beiden Seiten gerecht zu werden, wird im geänderten Entwurf die Anzahl auf drei Vollgeschosse mit Begrenzung der Gebäudehöhe festgesetzt. Damit soll sich die künftige Bebauung der bestehenden einfügen. Nach Auskunft von Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP) werde durch die Änderungen eine zweite Offenlage erforderlich. Allerdings verkürzt auf zwei Wochen.

Einstimmig billigten die Räte den geänderten Entwurf und beauftragten die Verwaltung, die neuen Planunterlagen für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus auszulegen und Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange einzuholen.

Mit dem Bebauungsplan "Mühlbach" soll der mittelfristige Bedarf an Wohnbauflächen für Mehrfamilienhäuser im Gemeindeteil Mariazell gesichert werden. Gleichzeitig sollen bestehende Hausgärten eine Möglichkeit der Nachverdichtung erhalten. Als Ausgleichsmaßnahme müssen alle vorhandenen Nistkästen, die durch die Baumaßnahme entfernt werden, 1:2 ersetzt werden.