Bürgermeister Markus Huber (links) und die beiden Bauleiter Claudia Zahn und Wilfried Baiker zeigen auf dem Baugebiet den Erschließungsplan (Archiv-Foto). Foto: Hezel

Es gibt einen neuen Anlauf für den 3. Abschnitt des Bebauungsplans. Jetzt braucht es etwa einen vier bis 4,5 Meter hohen Lärmschutzwall.

Der Gemeinderat Dornhan hat sich bei seiner Sitzung erneut mit dem Baugebiet „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ beschäftigt. Der im Mai 2024 bereits als Satzung beschlossene Bebauungsplan muss neu aufgestellt werden.

 

Nachdem ein Normenkontrollverfahren eingereicht worden war, hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Juli 2024 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Keine dreigeschossige Bebauung

Wie Planer André Leopold jetzt bei der Sitzung erläuterte, kann die bisherige Erschließungsstruktur des Gebiets übernommen werden. An den Straßen ändere sich nahezu nichts. Lediglich am Übergang zu „Hungerbühl II“ solle ein Fußweg zu einer Erschließungsstraße umfunktioniert werden.

Ein Hauptkritikpunkt des Verwaltungsgerichts betraf das Lärmschutzgutachten. Dem Urteil zufolge sind, wie es Leopold formulierte, die „Emissionsprognosen“ unzureichend für das Baugebiet. Der Lärmschutz müsse eingehalten werden. Vorgesehen ist nun unter anderem der Bau eines vier bis 4,5 Meter hohen Lärmschutzwalls. Eine weitere Konsequenz des Urteils sei, dass wegen des zu erwartenden Lärms keine dreigeschossige Bebauung zugelassen werden darf.

Geänderter Umweltbericht

Neben dem Lärmgutachten mussten auch im Staubgutachten Anpassungen vorgenommen werden. Mit dem Wall werde allerdings schon eine Maßnahme gegen Staub getroffen.

Geändert wurde außerdem der Umweltbericht, aber mit zwei positiven Effekten. Statt 260 000 Ökopunkten werden noch 206 000 benötigt. Ein Punkt entspreche dabei einem Euro, zeigte Leopold die finanzielle Dimension auf. Für den Lärmschutzwall werde außerdem das anfallende Erdmaterial aus dem Gebiet verwendet.

Öffentliche Auslegung beschlossen

Stadtrat Felix Lehmann wollte wissen, wann die Grundstücksinteressenten bauen könnten. Nach Auskunft von Leopold ist Ende April absehbar, ob es zu Planänderungen komme. Wenn nicht, dann könne das Landratsamt Baugenehmigungen erteilen.

Der Gemeinderat fasste ohne längere Diskussion den erneuten Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hungerbühl – 3. Abschnitt“. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann, das sie bereits im ursprünglichen Verfahren erfolgt ist, verzichtet werden. Weiter beschlossen wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan mit den dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften.