Die Straße Am Waldrain ist die Zufahrt zum Areal, das mit dem Bebauungsplan Löchle überplant wird und für das eine Veränderungssperre gilt. Gegen diese gab es eine Normenkontrollklage, die die Stadt nun gewonnen hat. Foto: Strohmeier

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anträge eines Bauherren gegen die von der Stadt Bad Dürrheim erlassene Veränderungssperre abgeschmettert.

Bad Dürrheim - Die Stadt Bad Dürrheim hat in Sachen Bebauungsplan "Löchle" recht bekommen: Der Verwaltungsgerichtshof wies Anträge gegen die Veränderungssperre zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe durch Urteil die Veränderungssperre der Stadt für das Baugebiet "Löchle" bestätigt, teilt die Verwaltung mit. Die Stadt hatte ein Bebauungsplanverfahren für dieses Gebiet eingeleitet, dessen Planungsziele und räumlicher Geltungsbereich dann am 30. September 2021 nochmals angepasst wurden. Anlass war unter anderem ein Bauantrag zur Erweiterung eines vorhandenen Wohngebäudes um mehrere Wohneinheiten.

Stdat will bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich steuern

Da dieses Vorhaben aus Sicht der Stadt städtebaulich nicht verträglich ist und der Umfang baulicher Nachverdichtung in diesem Bereich gesteuert werden soll, hat die Stadt sich für einen Bebauungsplan entschieden und die Planung durch eine so genannte Veränderungssperre abgesichert. Die beantragte Baugenehmigung konnte daher nicht erteilt werden.

Der Antragsteller hatte sich gegen diese Planung und die Veränderungssperre mit dem Argument gewehrt, dass es sich um eine unzulässige Negativplanung handelt und die Planungsziele der Stadt nur vorgeschoben sind. Diesen Antrag habe der Verwaltungsgerichtshof nun zurückgewiesen und das Vorgehen der Stadt bestätigt. Lediglich eine bereits erfolgte Verlängerung der Veränderungssperre sei aus formalen Gründen vorläufig aufgehoben worden. Nach Einschätzung des die Stadt in diesem Verfahren vertretenden Rechtsanwalts Torsten Heilshorn wurde der Vorwurf der angeblichen Negativplanung vom Gericht deutlich zurückgewiesen: "Die Richter haben ausdrücklich erklärt, dass die bisherigen planerischen Bemühungen der Stadt genügen, um das Planungsverfahren durch eine Veränderungssperre abzusichern. Es handelt sich nicht um eine unzulässige Verhinderungsplanung."

Ziele auch für andere Baugebiete von Bedeutung

Auch die Stadtverwaltung sieht sich in ihrem Vorgehen bestärkt, da nun gerichtlich bestätigt worden sei, dass eine positive Planungskonzeption für das Gebiet vorliegt. Die verfolgten Ziele hätten für die Stadt zudem eine übergeordnete Bedeutung und sollen auch für andere Baugebiete umgesetzt werden.