Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) strebt eine „eine möglichst schnelle und damit vorgriffsweise Auszahlung der anzuhebenden Besoldung und Versorgung an“. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Beamte und Pensionäre in Baden-Württemberg müssen wegen der Landtagswahlen etwas länger auf das Einkommensplus warten. Etwas Positives bringt der Wahlkampf aber doch mit sich.

Es hat schon etliche Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der Länder gegeben, in deren Folge der Finanzminister und die Beamtengewerkschaften hart um eine Übertragung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gerungen haben. Nicht selten kam es zu Abweichungen. Wegen der nahen Landtagswahlen sind die Vorzeichen diesmal ganz andere.

 

Dass der Tarifabschluss „systemkonform und inhaltsgleich“ übernommen werden soll, das hatten die Fraktionschefs von Grünen und CDU, Andreas Schwarz und Manuel Hagel, schon Mitte November vor Beamtenbund-Publikum versprochen – zunächst finanziert über eine Rücklage und später möglicherweise über einen Nachtragshaushalt. SPD und FDP stimmten zu. Es sind eben Wahlkampfzeiten. Die Übertragung – wie die CSU-Regierung in Bayern – um sechs Monate verschieben? Geht demnach gar nicht!

Ohne den neuen Landtag geht es nicht

Jetzt, zwei Wochen nach der Potsdamer Tarifeinigung auf ein Einkommensplus von insgesamt 5,8 Prozent, sagte ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) unserer Zeitung: „Wir arbeiten nun einen Gesetzesentwurf aus, der dann in die Ressortabstimmung geht.“ Dann müsse sich der neu konstituierte Ministerrat damit befassen – das sei im Juni realistisch. Danach werde das reguläre Verfahren im Landtag beginnen, der die Übernahme beschließen müsse. „Das Finanzministerium strebt eine möglichst schnelle Auszahlung der Besoldung und Versorgung an“, sagt der Sprecher. Dafür brauche es aber einen Beschluss im Ministerrat und die Zustimmung des Finanzausschusses im neu gewählten Landtag.

Diese Planung entspricht auch den Informationen von Kai Rosenberger, dem Vorsitzenden des Landesbeamtenbundes. Ende Mai oder Anfang Juni könnte der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. „Da sich alle demokratischen Fraktionen bereits für eine Eins-zu-eins-Übernahme auf die Beamtenschaft und den Versorgungsbereich ausgesprochen haben, ist möglicherweise gar keine Verhandlung mit dem Finanzministerium mehr vonnöten“, sagt er. Und selbst wenn das Gesetz erst im Juni verabschiedet werden sollte, würden die Beamten und Pensionäre die erste Erhöhungsstufe von 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April bekommen – da entstehe kein großer Nachteil.

Kai Rosenberger Foto: dpa

Der Finanzminister strebt eine „vorgriffsweise Auszahlung“ an

Rosenberger zufolge „wird anscheinend im Finanzministerium geprüft, ob man Abschlagszahlungen bereits ab April auszahlt“. Daher sei es für ihn in Ordnung, wenn das Gesetzgebungsverfahren erst nach der Wahl über die Bühne geht. Wenn dies nicht funktioniert, müssten die Betroffenen bis Ende Juni warten, dann wird das Juli-Gehalt überwiesen. Der Bayaz-Sprecher sagte dazu: „Wir streben an, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.“ Der Finanzminister schätzt die Mehrkosten durch den Tarifabschluss auf 3,6 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2028.

Offen ist der Umgang mit dem Mindestbetrag von 100 Euro

An der Beamtenbasis ist das Ergebnis positiv aufgenommen worden, meint Rosenberger. Es gebe zwar Rückmeldungen, dass 5,8 Prozent in Summe zu wenig seien oder dass die Tariflaufzeit mit 27 Monaten zu lang sei – doch entspreche das Ergebnis praktisch der Vorjahreseinigung für Bund und Kommunen, sodass er selbst damit zufrieden sei.

Von Bedeutung sei noch, was mit dem Mindestbetrag passieren soll. Die Tarifparteien hatten vereinbart, dass die erste Lohnerhöhung mindestens 100 Euro betragen soll. Der Beamtenbund fordert grundsätzlich eine Umrechnung in eine lineare Erhöhung. Denn bei Übernahme des Mindestbetrags würden die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen weiter abschmelzen.

Droht wieder Ärger im Gewerkschaftslager?

Rechnerisch käme der Mindestbetrag bis zu einem Bruttolohn von 3571 Euro zum Tragen – erst darüber würden die 2,8 Prozent mehr als 100 Euro Besoldungserhöhung ausmachen. Betroffen wären die Gruppen A7 bis A9 – also relativ wenige Beamte und Pensionäre, die dadurch eine kleine Aufbesserung „von weniger als 0,1 Prozentpunkten“ erhalten, so Rosenberger. Trotzdem werde prinzipiell an der Umrechnung festgehalten, weil man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllen wolle, das vor der Verkleinerung der Abstände warnt. Vor zwei Jahren hatte es an der Stelle Ärger gegeben: Die DGB-Gewerkschaften konnten verhindern, dass der die unteren Lohngruppen begünstigende Sockelbetrag in eine lineare Gehaltserhöhung umgerechnet wurde. Bayaz’ ursprünglicher Plan wurde gestoppt.

Im Bereich der Tarifkräfte scheint die Sache ohnehin klar zu sein: Bei Verdi geht man davon aus, dass trotz der Wahlen die Auszahlung der Tariferhöhung bis Mitte April kein Problem darstellt. Für die Umprogrammierung sei es ja noch Zeit genug, heißt es.