Der Rundfunkbeitrag wurde nun vom Bayerischen Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt. Foto: dpa

Die Drogeriemarktkette Rossmann hatte einen Prozess angestrengt, weil sie den Rundfunkbeitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht hält. Die Klage wurde nun abgewiesen.

Die Drogeriemarktkette Rossmann hatte einen Prozess angestrengt, weil sie den Rundfunkbeitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht hält. Die Klage wurde nun abgewiesen.

München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, begründete das Gericht die Entscheidung am Donnerstag in München. Die Klagen seien daher unbegründet. Den Prozess hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriemarktkette Rossmann angestrengt. Sie halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Am Dienstag hatte bereits der rheinland-pfälzische VGH eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen.