Der Wohnungsbau stockt. Und das liegt auch an zu vielen Vorschriften. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Das Recht zum Widerspruch gegen Baupläne soll eingeschränkt werden – doch es braucht mehr als das, schreibt Andreas Geldner.

Deutsche Bauplanung ist ein Monument des Perfektionismus: Alle, wirklich alle Fragen, von Natur- und Klimaschutz bis zu Altlasten, Lärmschutz, Verkehrsanbindung werden geregelt, bevor der erste Bagger anrückt. Und auch im heute geltenden Widerspruchsverfahren steckt der Gedanke der perfekten Gerechtigkeit: Alle, wirklich alle Interessen und Betroffenheiten sollen gründlich abgewogen werden, bevor man vollendete Tatsachen schafft.

 

Doch eine Hoffnung scheint dieses Verfahren nicht zu erfüllen – die schnelle, vorzeitige Klärung von Konflikten. Denn viel zu selten, wird die Entscheidung über diesen Widerspruch als letztes Wort akzeptiert. Sehr häufig geht es dann doch vor Gericht weiter. Insofern ist es in der Tat eine sinnvolle Abkürzung, wenn dieser Vorlauf abgeschafft werden soll. Wenn die Landesbauministerin hier Entbürokratisierung verspricht, ist ihr der Beifall sicher.

Abschreckender Effekt

Ziel ist ein abschreckender Effekt. Ein Widerspruch ist relativ schnell formuliert. Und der eine oder die andere wird sich dann doch überlegen, ob der Gerichtsweg das Risiko lohnt. Dennoch haben solche Vereinfachungen immer zwei Seiten. Wer auf einmal als Nachbar jenseits des Gartenzaun erlebt, was ihm da vor die Nase gebaut wird, entdeckt den Charme jeder Regelung und jedes Paragrafen, die dabei helfen, den eigenen Interessen Gehör zu verschaffen.

Jenseits der Abschaffung von einzelnen Vorschriften bräuchte es letztlich eine andere Denkweise: Nicht die Regeln, sondern auch der (egoistische) Umgang mit ihnen, sind das Problem. Und das ist etwas, was keine von oben verordnete Entbürokratisierung lösen kann.