Wie geht es auf der Planie weiter? Im Oktober könnte laut Stadtverwaltung der Kaufvertrag unterschrieben werden. Foto: Dold

Im kommenden Monat könnte die Planie über den Verkaufstresen gehen: Die Vertragsabstimmungen sind laut Stadt weit vorangeschritten. Dann geht’s an den Bebauungsplan.

Schramberg - Bekanntlich soll auf der Planie am Sonnenberg eines der großen Projekte Schrambergs gegen die Wohnungsknappheit angegangen werden. 20 Wohneinheiten in drei vierstöckigen Baukörpern sind auf der Fläche der ehemaligen Tennisplätze vorgesehen. Ziel ist ein sozial durchmischtes und qualitativ hochwertiges Quartier, das für familienfreundliches und generationenübergreifendes Wohnen Platz bietet.

Nachdem der Gemeinderat im Mai 2020 die Rahmenbedingungen für die potenziellen Investoren beschlossen hatte, fand die Konzeptvergabe im April 2021 statt. Seinerzeit wurde die Verwaltung – die Jury hatte sich zwischen zwei Bewerbern entscheiden müssen – zusätzlich damit beauftragt, mit dem Siegerbüro die Kaufvertragsverhandlungen anzugehen.

Alte Wegerechte

Die Siegerentwurf-Pläne und dazugehörigen Modelle waren in der Folge im Sommer vergangenen Jahres im Rathaus für die Öffentlichkeit ausgestellt. 2022 aber bisher war es still um die Planie. Woran liegt’s? "Aktuell steckt unser Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung noch immer in der Kaufvertragsabstimmung mit dem Gewinner der Konzeptvergabe", erläutert Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr auf Nachfrage unserer Redaktion.

Doch nun könnte der nächste Schritt kurz bevorstehen. "Für die, die sich jetzt fragen, warum das so lange dauert", wolle Eisenlohr gerne informieren: "Auf der Fläche liegen fast 30 alte Rechte, zum Beispiel Geh- und Fahrrechte aus dem 19. Jahrhundert. Mit diesen muss im Kaufvertrag sauber umgegangen werden, weshalb dessen Erarbeitung juristisch sehr anspruchsvoll ist", so die Oberbürgermeisterin. Sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite seien Anwälte im Einsatz. "Im besten Fall findet die zuletzt entworfene Vertragsversion beiderseitige Zustimmung und der Kaufvertrag kann im Oktober 2022 geschlossen werden."

Bebauungsplan erstellen

Nach einem Kaufvertragsabschluss werde der Investor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Basis seines Gewinnerentwurfs aus dem Wettbewerb erstellen, gibt Eisenlohr den nächsten Schritt vor. Bei den Anpassungen, die die Jury gefordert hat, handele es sich "um kleinere Dinge". Dementsprechend gebe es gerade noch keine Auslegung. Weitere Schritte im Verfahren sind also, so Eisenlohr: "Kaufvertrag, Kostenvereinbarung, Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs, Aufstellung des Bebauungs-Plans, frühzeitige Beteiligung der Behörden, Entwurf Bebauungsplan, öffentliche Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit, Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss."

Fünf Jahre von Kauf bis Fertigstellung

Das Bauvorhaben, so die Oberbürgermeisterin, müsse spätestens innerhalb von fünf Jahren nach Kaufvertragsabschluss realisiert sein. "Natürlich kann es aber auch früher schon stehen."

Nicht alle Schramberger sehen das Großprojekt positiv: Einige Anlieger haben in der frühen Planphase ihre Bedenken geäußert und um eine Lösung von drei bis vier Einfamilienhäusern mit jeweils maximal drei Wohnungen gebeten. Das Gelände sei auf die geplante Zahl von Wohneinheiten nicht ausgelegt, befürchteten sie mehr Lärm und Verkehr.

Bürger besorgt – und eingebunden

Dazuhin warf die Bürgerinitiative "l(i)e-bens-werter Sonnenberg" der Verwaltung vor, das Thema jeweils in Gremiumssitzungen gezielt in der Corona-Hochphase auf die Tagesordnung gesetzt zu haben, wenn viele "Gegner" des Projekts aus Sorge um ihre Gesundheit als Risikopatienten nicht anwesend sein würden. Auch, dass das Gelände – eine Schenkung der Familie Junghans an die Stadt unter der Voraussetzung, dass es der Allgemeinheit nutzen soll – an einen Privatinvestor verkauf werden soll, stieß einigen Schrambergern sauer auf.

Im Lauf des Verfahrens wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass auf eine transparente Umsetzung geachtet werde. So war auch die Bürgerschaft in erwähnter Jury zur Vergabeempfehlung vertreten.