Der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler hat dem Bauvorhaben des neuen Eigentümers des alten Kirchengebäudes der neuapostolischen Kirche zugestimmt. Was die Balkone angeht, muss der Bauherr aber umplanen – wegen der Ortsbildsatzung.
Das ehemalige Kirchengebäude der neuapostolischen Kirche in der Pfalzstraße in Pfalzgrafenweiler wurde verkauft, nachdem gegenüber der Neubau der Kirche erstellt worden war. Der neue Eigentümer plant nun den Umbau des alten Kirchengebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und 15 Stellplätzen.
Der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Bauvorhaben, das nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, vorbehaltlich einiger Änderungen zu.
Das Gebäude soll aus Kostengründen grundlegend erhalten bleiben. Der Dachstuhl wird abgetragen, das oberste Stockwerk zurück- und neu aufgebaut. Der First wird sich von bisher 9,40 auf zwölf Meter erhöhen.
Keine Höhen-Vorgaben
In der Ortsbildsatzung gibt es für die Gebäudehöhe keinerlei Vorgaben, diese beurteilt die Baurechtsbehörde auf Grundlage des Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs nach der Umgebungsbebauung. Das Gebäude war bisher schon höher als die umliegenden Bauten und lässt sich durch dessen grundlegende Beibehaltung auch nicht tiefer setzen.
Begrüßt wurde die Begrünung der geplanten Flachdächer auf den Garagen und Carports, denen zugestimmt werde. Änderungen müsse der Bauherr bei den Balkonen vornehmen. Geplant waren Balkone, die an die Fassade angehängt werden. Diese entsprechen jedoch nicht der Ortsbildsatzung von Pfalzgrafenweiler und sollen so umgeplant werden, dass sie gestalterisch in die Fassade eingebunden sind.
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, dem Bauvorhaben vorbehaltlich der Änderung bei der Ausführung der Balkone sowie einer offenen Ausführung der Garage im westlichen Grundstücksbereich zuzustimmen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Ortsbildsatzung zeitgemäß?
Gleichzeitig warf Bürgermeister Dieter Bischoff die Frage auf, inwieweit die Ortsbildsatzung noch in die heutige Zeit passe, insbesondere bei Bauvorhaben, für die kein qualifizierter Bebauungsplan vorliege. Eine Änderung der Ortsbildsatzung sei, erinnerte Ratsmitglied Kurt Kirschenmann (SPD), schon länger im Gespräch. Dem entgegnete der Bürgermeister, dass diese Satzung auch komplett aufgehoben werden könne.