Auch im dritten Anlauf fand der geplante Neubau einer Wohnanlage in der Vollmaringer Straße kein Einvernehmen im Mötzinger Gemeinderat. Jetzt muss das Landratsamt entscheiden. Foto: Priestersbach

Obwohl das Landratsamt Einwände vorgebracht hatte, verweigerte der Mötzinger Gemeinderat einem Bauprojekt erneut die Zustimmung.

Mötzingen - Zweimal hatte der Mötzinger Gemeinderat sein Einvernehmen zum geplanten Neubau einer Wohnanlage mit 19 Wohnungen, Tiefgarage und Stellplätzen in der Vollmaringer Straße bereits verweigert. In der jüngsten Sitzung des Gremiums sollten diese Entscheidungen eigentlich revidiert werden, nachdem sie vom Landratsamt als "rechtswidrig" bezeichnet werden.

Der Gemeinderat blieb nach einem verbalen Schlagabtausch jedoch weiterhin mehrheitlich bei seiner Auffassung, dass sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung in der Vollmariner Straße einfügt. "Wir werden das so ans Landratsamt weitergeben", lautete der Kommentar von Bürgermeister Marcel Hagenlocher, als den fünf Befürwortern des Projektes in der Abstimmung sieben Gemeinderäte gegenüberstanden, die bei ihrer Ablehnung blieben.

Umgebung ist ausschlaggebend

Zur Erinnerung: Ein Investor aus der Region will in der Vollmaringer Straße 26 eine Wohnanlage aus drei Mehrfamilienhäusern mit 19 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage errichten. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit eine Scheune mit angebautem Pferdestall sowie ein älterer Holzschuppen, nachdem das frühere Wohn- und Ökonomiegebäude bereits vor einigen Jahren abgerissen wurde. Weil sich das Vorhaben nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befindet, muss es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen – was für die Ratsmehrheit nicht der Fall ist.

Landratsamt will Beschluss kippen

Das Landratsamt Böblingen informierte die Gemeindeverwaltung daher im Juni, dass man beabsichtige, das verweigerte Einvernehmen nach den einschlägigen Bauvorschriften zu "ersetzen". Zur Begründung wird angeführt, dass die Versagung des Einvernehmens rechtswidrig sei, weil sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung sehr wohl in die nähere Umgebung einfüge und das Ortsbild nicht verunstalte.

Stellplatzsituation kein Argument?

Unzuträgliche städtebauliche Spannungen sind für das Landratsamt ebenfalls nicht erkennbar, zumal die geplante Gesamthöhe dem Bestandsgebäude entspreche. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens könne auch nicht auf die Stellplatzsituation gestützt werden, da diese auf bauordnungsrechtlichen Bestimmungen beruhe und daher ausschließlich durch die untere Baurechtsbehörde zu prüfen sei. Vor diesem Hintergrund kommt man zum Schluss, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig sei.

Zum ersten Mal in Mötzingen

Wie Bürgermeister Marcel Hagenlocher ausführte, wurde die Gemeinde nun aufgefordert, nochmals Stellung zu nehmen, "weil die Verweigerung des Einvernehmens rechtlich nicht haltbar ist". Einen solchen Fall habe es in Mötzingen noch nie gegeben – in anderen Gemeinden aber schon, so Hagenlocher. Bei dieser Gelegenheit fügte der Rathauschef hinzu, dass alle Gemeinderäte einen Eid darauf abgelegt hätten, das geltende Recht zu beachten.

"Einfach zu groß"

"Ich werde meine Meinung nicht ändern", machte Egon Stoll (UWV) deutlich, dass kein Gebäude in der Umgebung so massiv sei. "Das Gebäude ist einfach zu groß", so Stoll. In seinen Augen handelt es sich in diesem Fall um eine Ermessensentscheidung.

Noch weiter ging SPD-Rat Frank Zischek, für den das Vorhaben dort nicht ins Ortsbild passt. "Das ist eine Zumutung für die Bürger, die in der Nachbarschaft wohnen", ist Frank Zischek überzeugt. Stefan Forcillo (UWV) gab zu bedenken, dass die 29 vorgesehenen Stellplätze für 19 Wohnungen nicht ausreichend seien.

"Es gibt keinen Grund, dieses Projekt nicht zu genehmigen, weil sich das Bauvorhaben im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt", stellte sich Rainer Stefanek (CDU) mit ziemlichen klaren Worten gegen die Mehrheitsmeinung. Seiner Auffassung nach "treten Teile des Gemeinderats geltendes Recht mit Füßen".