Nach Ansicht der BI ist die Zufahrt zum geplanten Baugebiet Hochstraße so schmal, dass die Zahl der Wohnungen dort begrenzt werden muss. Foto: Schabel

Das neue Vorgehen des Investors in Sachen Hochstraße hat die dortige Bürgerinitiative alarmiert. In einer Stellungnahme kritisiert sie das Verhalten der Gemibau.

Weil das Wohnprojekt in der Hochstraße stockt, geht der Investor Gemibau inzwischen einen anderen Weg – über eine Bauvoranfrage bei der Stadt nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs.