Gemeinderat: "Faulbreite-Kreuzwasen" sowie "Kehrbühlstraße Nord" sind Themen der Sitzung
Der Gemeinderat brachte während der jüngsten Ratssitzung zwei neue Bebauungsplanverfahren auf die Zielgerade, denn zu beiden Vorhaben gab es keine Einwände von Trägern öffentlicher Belange.
Dauchingen. Zunächst ging es um das Bebauungsplanverfahren "Faulbreite-Kreuzwasen". Dabei handelt es sich um die große Wiese westlich der Zinkenstraße und die Häuser nördlich der Villinger Straße. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die gebietsverträgliche Erneuerung des Bestandsgebiets geschaffen werden.
Insbesondere sollen die natur- und artenschutzrechtlich relevanten Grünflächen im Gebiet großflächig erhalten bleiben. In den bebaubaren Bereichen soll eine zulässige Bebauung mit maximal zwei Geschossen ohne Hinterbebauungsoption ermöglicht werden. Die Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erfolgt, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Der Gemeinderat hatte somit nichts abzuwägen und in der Folge den Bebauungsplan in der ausgearbeiteten Fassung einstimmig beschlossen.
Ebenso schnell ging es mit dem Beschluss zum Bebauungsplan Kehrbühlstraße Nord. Der Erhalt und die gebietsverträgliche Erneuerung des Bestandsgebiets soll mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans planungsrechtlich gesichert werden.
In den bebaubaren Bereichen soll eine zulässige Bebauung mit maximal zwei Geschossen ohne Hinterbebauungsoption ermöglicht werden. Auch hier gab es keine Einwände nach dem Offenlegungsverfahren, so dass auch dieser Beschluss einstimmig gefasst wurde.