Mit durchaus harter Kost wird der Gemeinderat in der ersten Sitzung des Jahres in Bösingen konfrontiert bei dem einen oder anderen Baugesuch. Dass das Gremium gute Zähne hat, zeigt sich in drei Fällen.
Die Vorspeise bei den Baugesuchen ist durchaus schmackhaft. Es geht um den Waldkindergartenwagen.
Waldkindergarten
Standort des jüngsten Kindes der Kindergarten-Familie der Gesamtgemeinde ist nun der Waltersbrunnenbühl. Jener befindet sich in Gottes freier Natur in Verlängerung der Hochwaldstraße Richtung Modellsportclubgelände. Eben beim Waltersbrunnen.
Auf das zuletzt angedachte Gelände in unmittelbarer Nähe sowie in der Nähe zum Wald haben die Verantwortlichen verzichtet. Dort wurde zwischenzeitlich eine große Doline ausgemacht. Und es heißt, sie sei in den frühen 50er-Jahren eine Abladestelle für Haus- und Sperrmüll gewesen.
Der Standort für den Waldkindergarten liegt abseits einer Bieneneinflugsschneise auf Gemeindegrund, vereinzelte Bäume sind anzutreffen. In unmittelbarer Nähe schmückt eine Baumgruppe mit Sitzgelegenheit und Mülleimer die Weggabelung und bietet ein nettes Plätzchen für ungestörtes Tun und Diskussionen jenseits des Dorfes.
Für den Waldkindergartenwagen sei bereits die erste Anzahlung getätigt, informiert Bürgermeister Peter Schuster. Auf etwa drei Monate wird der Produktionszeitraum beziffert. Nun bekommt er die dafür notwendige Baugenehmigung seitens des Gemeinderats.
Dachgaube
Schwerer wird die Kost, als es um den Einbau einer Dachgaube an einem Wohngebäude in der Plettenbergstraße geht. Gewissenhafte Ratsmitglieder und der Schultes haben das Vorhaben und die Örtlichkeiten geprüft.
Zwar dürfte dann das Sonnenlicht den Balkon eines Nachbarn weniger bescheinen, doch rechtlich spreche nichts gegen das Vorhaben. Abstände, Höhen und Baulinien werden eingehalten, das eine Gebäude „erdrücke“ nicht das andere. Kurz: der Anbau sei baurechtlich möglich. Und er wird einstimmig genehmigt.
Doppelgarage
Als pikante Zwischenmahlzeit serviert die Verwaltung den Neubau einer Doppelgarage in der Brühlstraße. Pikant deshalb, da das Gebäude seit einem gefühlten Jahr bereits steht. Der Schultes erklärt, dass er bereits im Februar auf das Vorhaben angesprochen worden sei, doch das erforderliche Prozedere, welches digital (und nicht schnöde auf Papier) zu erledigen sei, habe halt seine Zeit gebraucht.
Wie in vergleichbaren Fällen weisen Gemeinderäte mit Nachdruck darauf hin, dass sie vor einer Umsetzung in Kenntnis gesetzt werden wollen und müssen (Stichwort: Baugesuch). Nebenbei: Sanktionen (Bußgeldverfahren, da Ordnungswidrigkeit) könnte lediglich das Landratsamt (Kreisbauamt) in die Wege leiten.
Lagerhalle
Das härteste Brot wird im vierten Gang serviert. Es geht um Anbau einer Lagerhalle, Errichtung einer Absauganlage und Nachgenehmigung einer Trafostation in der Daimlerstraße.
Das Vorhaben an sich dürfte – auch mit Blick auf das Einhalten von Grenzwerten – rechtlich keine Schwierigkeiten bereiten in diesem Mischgebiet, in dem einst vor Wohnhäusern der Betrieb seinen Standort gefunden hat. Doch umfangreiche Schriftsätze aus der Nachbarschaft mit Einwendungen beschäftigten Verwaltung, Landratsamt und Bauherr.
Um nicht auf der emotionalen Ebene eine Entscheidung treffen zu müssen, orientiert sich der Gemeinderat strikt an den Fakten, stellt fest, dass das Vorhaben das Baurecht einhalte, und stimmt jenem einstimmig zu.
Der Schultes ordnet ein, dass sich die Verwaltung viel Mühe bei der Wertung gemacht habe. Nichtsdestotrotz bestehe die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Verwaltung Rechtsmittel einzulegen. Schuster: „Wir leben in einem Rechtsstaat.“