Die Aufstockung von Geschossen oder das Abweichen von Dachformen und Dachneigungen ist mit den „Bauturbo“ nun leichter möglich (Symbol-Foto). Foto: © U. J. Alexander – stock.adobe.com

Jetzt sind im Gemeinderat Sulz schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse möglich. Die Einzelfallentscheidung liegt trotz der Änderung noch immer beim Gremium.

Mehr Wohnraum – sei es durch den schnelleren Bau von neuen Wohnungen, der Erweiterung von Wohngebäuden, Aufstockung sowie der Umwandlung von Gebäuden in Wohnraum – soll nun mit dem „Bauturbo“ deutlich schneller gehen.

 

Das Ziel: Gemeinden können Planungs- und Genehmigungsprozesse für den Wohnungsbau beschleunigen. Bisher war es so, dass eine Befreiung von Bebauungsplänen nur dann erteilt werden konnte, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden.

Befreiungen möglich

Bei größeren Überschreitungen der zulässigen Gebäudehöhen, Bauen außerhalb der Baugrenze, Überschreitung der Zahl der zulässigen Wohneinheiten oder Vollgeschosse sowie Abweichungen von Dachformen und Dachneigungen ist dies jedoch regelmäßig der Fall.

Ein solches Bauvorhaben wäre bisher also nur mit einer Bebauungsplanänderung realisierbar gewesen. Hier setzt die neue Gesetzeslage an: Mit Zustimmung der Gemeinde kann – vorläufig bis Ende 2030 – von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden.

Keine Antragsflut erwartet

„Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie zustimmen oder nicht“, erklärt Reiner Wössner, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, den anwesenden Stadträten im Ausschuss Technik und Umwelt. Man wolle mit allen Entscheidungen ins Gremium kommen.

Und ist jetzt davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten des Bauturbos unzählige sich darauf berufende Fälle Ausschuss und Gemeinderat beschäftigen werden? Da gibt sich Wössner bewusst gelassen. „Ich rechne nicht mit sehr vielen“, schätzt er die Lage pragmatisch ein.

Erster Fall in Glatt

Und hat – wenigstens bei dieser Sitzung – damit recht. Denn im Folgenden wird tatsächlich nur ein einziges Bauvorhaben beraten, bei dem der Bauturbo Anwendung finden könnte – also wortwörtlich eine Einzelfallentscheidung.

In Glatt möchte der Eigentümer eines Flurstücks ein vorhandenes Objekt abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich – also in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Früher hätte das bedeutet: „Was weg ist, ist weg“, bringt es Catrin Hils vom Baurechtsamt auf den Punkt.

Denn nach „alter Ordnung“ dürfte ein einmal abgerissenes Gebäude dort nicht noch einmal neu errichtet werden. Das ist nun anders. Und die Mitglieder des Ausschusses Technik und Umwelt sehen das genauso. Im Gemeinderat ist das Bauvorhaben dann noch einmal am Montag, 23. März, Thema.