Der sogenannte Bauturbo des Bundes soll keineswegs die Tür für ungewollte bauliche Entwicklungen öffnen.
Ganz unabhängig von der im Zuge der jüngsten Gemeinderatssitzung geklärten Frage der Zuständigkeitsübertragung arbeitet die Verwaltung derzeit an einem Entwurf für Richtlinien für die Anwendung des Bauturbos in Grenzach-Wyhlen. Grundsätzlich gehe es darum, Missbrauchsmöglichkeiten im Kontext zum Bauturbo von vornherein so gut wie möglich auszuschließen, wie Bürgermeister Tobias Benz im Gremium ausführte.
An und für sich sei der Bauturbo eine gute Sache, jedoch mit begrenztem Einsatzzweck. denn es sei wichtig, gerade bei Projekten von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung genau hinzusehen und die Entscheidungsbefugnis in den Händen zu behalten, hielt Benz fest. Die entsprechenden Leitlinien würden nun ausgearbeitet. Als Beispiel, wo der Bauturbo auf einen Fall zur Anwendung kommen dürfe, nannte der Rathauschef den Außenbereich.
Bauturbo dort einsetzen, wo es sinnvoll erscheint
Jedoch gebe es genügend Gebiete, die im Geltungsbereich irgend eines alten Bebauungsplans lägen. Da komme es dann bei Bauvorhaben oftmals zu „teuren Kleinstveränderungen, wo es gar nicht nötig wäre“, wenn man es nüchtern betrachte, ergänzte Benz. Und genau dort wäre der Bauturbo zum Beispiel ein probates Mittel für schnelleres, günstigeres und bürokratieärmeres Agieren.
Nach derzeitiger Rechtslage erfordern alle Anwendungsfälle des Bauturbos grundsätzlich eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Dies ist Benz zufolge aber nicht praktikabel und könne zu Fristproblemen führen, da drei Monate nach Einreichung des Bauantrags ohne Entscheidung die Genehmigungsfiktion eintrete.
Gemeinderat behält das Heft in der Hand
Um dies zu vermeiden, schlug die Verwaltung vor, die Entscheidungsbefugnis in Bauturbo-Anwendungsfällen, analog zu Bauanträgen und Befreiungsanträgen im Genehmigungsverfahren, auf den Technischen Ausschuss zu übertragen. Der Gemeinderat folgte diesem Vorstoß schließlich bei einer Enthaltung.
Dies ermöglicht nun, die Bauturbo-Anwendungsfälle üblicherweise nicht im Gemeinderat zu beraten. Gleichwohl besteht weiterhin die Möglichkeit, einzelne Anwendungsfälle, in denen dies geboten scheint, etwa bei grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung, dennoch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine komplett offene Tür für ungewünschte bauliche Entwicklungen gibt es also keineswegs. Der Gemeinderat kann ein Projekt also auch weiterhin jederzeit aufs eigene Tapet holen, um es zum Beispiel in größerem Rahmen zu diskutieren und dann entsprechend zu beschließen.
Was ist der Bauturbo eigentlich?
Am 30. Oktober 2025 trat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (der sogenannte „Bauturbo“) in Kraft. Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden, Abweichungen von bestehendem Bauplanungsrecht zuzulassen, sofern nachbarschaftliche Interessen und öffentliche Belange gewahrt bleiben. Der Umfang der Anwendung des Bauturbos ist den Gemeinden überlassen, es besteht kein Anspruch auf die Anwendung.
Wie Benz am Ende ankündigte, werde die Verwaltung für die nächste Ratssitzung einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung einbringen.