Wer beabsichtigt, im Bereich „Brandhalde“ in Oberndorf-Aistig zu bauen, muss sich auf Verzögerungen einstellen. Die Stadt will dort einen Bebauungsplan aufstellen. Bis dahin soll eine Veränderungssperre Baumaßnahmen reglementieren.
Der Oberndorfer Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung für das Gebiet „Brandhalde“ im Ortsteil Aistaig die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig hat der Ausschuss auch einstimmig für eine Veränderungssperre in diesem Gebiet votiert, die bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes gilt.
Die beiden Vorlagen müssen noch vom Ortschaftsrat in Aistaig sowie vom Oberndorfer Gemeinderat bestätigt werden. Grund für die Veränderungen: Die Verwaltung habe im Bereich Brandhalde in Aistaig in jüngster Zeit Anfragen für den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Wohngebäuden erhalten. Es habe aber auch Baugenehmigungen für den Neubau eines Garagen- und Werkstättengebäudes sowie für einen Schuppen gegeben.
Die zentralen Fläche des Gebiets würden zunehmend gewerblich und forstwirtschaftlich genutzt, hieß es aus der Verwaltung, es entstehe eine „innerörtliche Gemengelage“.
Übergang zum Außenbereich festlegen
Bisher gibt es für das Gebiet, das unter anderem die Straßen Brandhalde, Wiesentalstraße und Felsenweg umfasst, noch keinen Bebauungsplan. Daher werden dort alle Bauvorhaben im Einzelfall geprüft.
Ein Bebauungsplan würde von vornherein festlegen, was in dem Gebiet zulässig ist und was nicht. Damit, heißt es aus der Verwaltung, würden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung des Gebietes geschaffen, der Übergang zum Außenbereich definiert und die städtebaulich angemessene und nachfragegerechte Wohnbaustruktur vorgegeben.
Damit nicht durch schnell noch eingereichte Bauanträge die Festlegungen für den Bebauungsplan zunichte gemacht werden, hat der Ausschuss ebenfalls einstimmig für eine Veränderungssperre plädiert. Diese bremst alle Bauvorhaben in dem betroffenen Gebiet grundsätzlich aus, bis der Bebauungsplan in Kraft tritt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Baumaßnahmen in dem Gebiet untersagt wären. Wenn sie die öffentlichen Interessen nicht oder nur geringfügig berühren, sind sie weiterhin möglich. Und was bereits genehmigt wurde, bleibt genehmigt.